Das Genossenschaftsgesetz wurde novelliert und ist nun für Handwerkerkooperationen als ein maßgeschneidertes Rechtskleid zunehmend attraktiver geworden.
Dr. Andreas Eisen - Geschäftsführer der Geschäftsstelle Berlin des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland e.V.
Der Geschäftsführer der Geschäftsstelle Berlin des Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V. Dr. Andreas Eisen erläutert in diesem Artikel die neuen Gestaltungsmöglichkeiten: Die eingetragene Genossenschaft wird mit der Gesetzesnovellierung vom 18. August 2006 die attraktive Rechtsform für Kooperationen von Handwerkern. Erleichterungen bei der Gründung und bei der Prüfung kleiner Genossenschaften, Abbau von Bürokratie, größere Gestaltungsmöglichkeiten machen die eG noch flexibler bei der Anpassung an das wirtschaftliche Umfeld – die Stabilität und Insolvenzsicherheit der Genossenschaft bleibt Markenzeichen der eG - die Mitglieder bleiben im Mittelpunkt der Genossenschaft.
Genossenschaften im Handwerk: Gemeinsam selbständig bleiben Gemeinsam mehr erreichen – die traditionelle Idee der Genossenschaft ist nicht nur modern und innovativ sondern eine der wichtigsten Strategien von Handwerkern, um auch zukünftig im Wettbewerb zu bestehen. Durch Kooperation neue Märkte erschließen, durch Bündelung der handwerklichen und unternehmerischen Kräfte die Vorteile der Globalisierung nutzbar machen und die Nachfrage nach Handwerksleistungen aus einer Hand machen die Idee der Genossenschaft zunehmend zur erfolgreichen Strategie zukunftsorientierter Handwerksbetriebe - ohne dabei die eigene Selbständigkeit aufzugeben. Stabilität durch die Gruppe und Flexibilität des Einzelnen bieten dabei erhebliche Wettbewerbsvorteile und – wie aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen – größere Insolvenzsicherheit.
Viele genossenschaftliche Kooperationen konnten die Vorteile der Rechtsform der eingetragenen bisher nicht nutzen, da einige Regelungen des Genossenschaftsgesetzes wie die Mindestmitgliederzahl von sieben, hohe Anforderungen an die Gremienstruktur sowie umfangreiche Prüfungspflichten auch für kleine Genossenschaften reale und auch nur scheinbar hohe Hürden auferlegten.
Zum 18. August 2006 trat die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes in Kraft, mit der die Bundesregierung und die Politik auch auf Forderungen der genossenschaftlichen Praxis aber auch vieler Vertreter des Mittelstandes und des
Handwerks reagiert und ein modernes Genossenschaftsgesetz geschaffen hat.
Vielen kleine und mittelständischen Handwerksbetrieben wird es dadurch erleichtert oder teilweise erst ermöglicht, die vorteilhafte Struktur der eG für ihre Ziele zu nutzen. Zudem wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung dahingehend erweitert, dass die eG nun einen flexiblen aber durch die Bewahrung genossenschaftlicher Grundprinzipien, wie der Mitgliederförderung und der demokratischen Mitbestimmung bewährten und gleichermaßen stabilen rechtlichen Rahmen für viele Unternehmenskooperationen, gemeinsame Projekte und joint ventures bietet.
Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten Ein wichtiger Schwerpunkt der Gesetzesnovelle sind Erleichterungen bei Neugründungen sowie für kleine Genossenschaften. Bereits drei (statt bisher sieben) Personen genügen, um eine eingetragene Genossenschaft (eG) zu gründen. Bis zu 20 Mitgliedern genügt ein Vorstandsmitglied, um die Geschäfte der Genossenschaft zu führen, auf einen Aufsichtsrat kann ganz verzichtet werden. Damit wird die eG die Alternative zur GbR, insbesondere wegen der Haftungsproblematik aber auch der schwierigen Auseinandersetzung im Falle der Trennung von einem Kooperationspartner. Nicht nur im letzterem Falle ist die eG auch eine überlegenswerte Alternative zur GmbH.
Erweiterte Gestaltungsspielräume bieten die Einführung eines Mindestkapitals, die Aufnahme investierender Mitglieder, Umlagen als zusätzliche Leistungspflichten der Mitglieder, die Zulassung von Sacheinlagen. Bei Unternehmergenossenschaften (mehr als 75 % Unternehmer als Mitglieder) können Kündigungsfristen von bis zu zehn Jahren vorgesehen werden - was gerade für Investitionen in gemeinsame Anlagen von erheblicher Bedeutung ist. Ebenso können bei diesen Genossenschaften erweiterte Mehrstimmrechte vorgesehen werden. Diese neuen Möglichkeiten erlauben einen individuellen Zuschnitt der Satzung auf die jeweiligen Erfordernisse der Genossenschaft und der Interessen der Mitglieder.
Durch erhöhte Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitglied und der Stärkung der Kontrollrechte des Aufsichtsrats sowie durch klare Regelungen, die externe Einflüsse verhindern, bleibt die Genossenschaft nach wie vor von Fremdbestimmung oder der Dominanz Einzelner geschützt.
Bürokratieabbau und Prüfungserleichterungen für kleine Genossenschaften Wie seit langem von der genossenschaftlichen Praxis gefordert bringt die Gesetzesnovelle nicht nur Erleichterungen bei Neugründungen sondern auch Erleichterungen bei der Prüfung kleiner Genossenschaften. Bei kleinen Genossenschaften (< 1 Mio. Bilanzsumme oder < 2 Mio. Umsatz) ist im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfzug keine umfassende Jahresabschlussprüfung mehr erforderlich und somit kann auf viele formale Anforderungen bei der Prüfung verzichtet werden.
Der Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V. begrüßt diese Entscheidung und hat sich für eine solche deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sinne seiner Genossenschaften stark gemacht. Die spürbaren Erleichterungen bei der Prüfung werden nicht nur Kostenreduzierungen für die Genossenschaften bringen, sondern ermöglichen es den Prüfungsverbänden, sich auf den materiellen Kern der genossenschaftlichen Prüfung zu konzentrieren und den Genossenschaften darüber hinaus bedarfsgerechte Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Gemeinsam selbständig bleiben durch Genossenschaften Die eingetragene Genossenschaft bietet allen Handwerkskooperationen nun ein geradezu ideales Rechtskleid. Stabilität und Flexibilität sind wichtige Eigenschaften, welche die Genossenschaft auszeichnen. Die Genossenschaft bietet, nicht zuletzt wegen der regelmäßigen Prüfung durch den Genossenschaftsverband, einen stabilen rechtlichen und organisatorischen Rahmen für eine auf Dauer angelegte Kooperation. Nicht nur Unternehmen die kooperieren sind im Durchschnitt stabiler, wie eine aktuelle Studie der Universität Münster belegt, auch die eingetragene Genossenschaft (eG) ist mit Abstand die am wenigsten von Insolvenzen betroffene Rechtsform. Gleichzeitig ist die eG eine flexible und unkomplizierte Gesellschaftsform, die es ermöglicht neue Mitglieder ohne großen Veraltungsaufwand und Kosten für Notar oder Rechtsanwalt aufzunehmen.
Wie keine andere Unternehmens- und Rechtsform steht die Genossenschaft für unternehmerische Mitbestimmung und Selbstverantwortung. Gerade für das Handwerk ist die Genossenschaft deshalb als Form der Zusammenarbeit ein Erfolg versprechendes Modell. Das Prinzip einer gleichberechtigten Kooperation und das Förderprinzip, die konsequente Ausrichtung der Genossenschaft auf die Interessen der Mitglieder, trifft genau die Bedürfnisse der Handwerker: Gemeinsam wettbewerbsfähiger werden und im eigentlichen Wortsinne selbständig zu bleiben.
Genossenschaften: Tradition und Innovation Handwerker können auf vielfältige Weise miteinander kooperieren und sich in ganz unterschiedlichen Genossenschaften zu schlagkräftigen Verbünden zusammenschließen. Sei es in regionalen oder überregionalen Genossenschaften gleicher Gewerke, die gemeinsam einkaufen, sich zu einem Notdienst zusammenschließen oder im Rahmen von Werbe- und Marketinggemeinschaften die besondere Qualität ihres handwerklichen Produkts hervorheben.
Genossenschaften haben im Handwerk eine lange und erfolgreiche Tradition. Nicht zuletzt - sondern zuerst – waren die Genossenschaftsgründungen von Hermann Schulze-Delitzsch „Rohstoff-Assoziationen“ von Schuhmachern und Tischlern und die Vorschussvereine als Keimzelle der Volksbanken waren Selbsthilfeeinrichtungen von Handwerkern. Die Einkaufsgenossenschaften und Selbsthilfeeinrichtungen der genossenschaftlichen Gründerzeit haben sich nicht selten zu bundesweit agierenden Unternehmen oder Unternehmensverbünden mit einem umfassenden Produkt- und Dienstleistungsangebot für ihre Mitglieder entwickelt.
Zunehmend schließen sich Handwerker zu auch Kooperationen unterschiedlicher Gewerke zusammen. Dies bietet den einzelnen Betrieben die Chance, als Komplettanbieter aufzutreten und somit dem Wunsch des Kunden nach Leistungen aus einer Hand zu entsprechen. Gewerkeübergreifend werden nicht nur unterschiedliche Kernkompetenzen gebündelt, sondern auch vorhandene Schwachstellen wechselseitig ausgeglichen. Dies bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Auftritt beim Kunden, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erschließung neuer Märkte. Die Konzentration auf das eigene Handwerk, die Erhaltung der Selbständigkeit und ein gemeinsames Auftreten am Markt sind eine Erfolg versprechende Strategie moderner Handwerksbetriebe.
Innovationsfähigkeit und Flexibilität sind seit jeher eine Stärke des Handwerks. Stabilität, Verlässlichkeit und Selbstbestimmung sind die traditionellen Stärken des Genossenschaftswesens. Durch die Bündelung der Kräfte in einem schlagkräftigen genossenschaftlichen Verbund können Handwerksbetriebe viele Nachteile im Wettbewerb ausgleichen und unter Wahrung der eigenen Selbständigkeit innovative Strategien der Zukunftsgestaltung entwickeln.