Die Diskussion über die umstrittene GEZ- Gebühr für internetfähige PCs ist in vollem Gang und um die Gebühr noch aufzuhalten bleibt kaum noch Zeit.
Im Internet selbst werden auch Unterschriften gegen die PC-GEZ-Gebühr gesammelt.
Denn am 21. und 22. September tagt die Rundfunkkommission der Länder und wird über den Kompromiss-Vorschlag der Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, bis auf weiteres nur einen Teilbetrag der fälligen Gebühr für internetfähige PCs zu fordern, entscheiden.
Dass in nahezu vier Monaten, ab dem 1.Januar 07, eine GEZ-Gebühr für internetfähige Computer fällig wird, ist keine neue Idee. Freiberufler und Unternehmen sollen für den internetfähigen PC zahlen und fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Dies hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits im Oktober 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser Rundfunkstaatsvertrag sieht diese Gebührenpflicht bereits jetzt vor, aber eine Abgabe wird bis Ende 2006 nicht erhoben.
Zunächst war geplant, dass internetfähige PCs wie Fernseher berechnet werden sollten und somit eine Gebühr von 17,03 Euro fällig würde. Dagegen hat sich in Wirtschaft und Politik großer Widerstand geregt, denn auf die Unternehmen, wenn sie nicht bereits für herkömmliche Rundfunkgeräte zahlen, wären zusätzliche Kosten in Höhe von 204,36 Euro zugekommen. In einer im Juni diesen Jahres erfolgten Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK hatten die 18.500 befragten Unternehmen angegeben, dass sie Angebote von Radio- und Fernsehen zu 93 Prozent außerhalb des Unternehmens nutzen.
Aber der brisante Punkt an der ganzen Gebühr ist, dass es überhaupt gar keine Rolle spielt, ob die Rechner zum Rundfunkempfang tatsächlich überhaupt genutzt werden, ob überhaupt eine Software zur Wiedergabe von Audio-und Videostreams installiert ist. Einzig und allein das Vorhandensein des Gerätes lässt die Gebühr bereits anfallen.
Im Internet hat sich seit einiger Zeit der Widerstand formiert. Auf der Webseite
www.pc-protest.de bspw. werden eifrig Unterschriften gesammelt, am Nachmittag des 18.9. waren es 20264. Auch der
Verband deutscher Webradios ruft zum Protest gegen die Gebühr auf. Die IHK Wiesbaden setzt sich bei der Hessischen Landesregierung nun mit Nachdruck dafür ein, sich für eine Abschaffung dieser Rundfunkgebühr stark zu machen. Umfangreiches Material aus Sicht der Unternehmen zu der GEZ-Gebühr, wie bspw. die rechtlichen Grundlagen finden sich dort bei der
IHK Wiesbaden.
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht hat die
Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler VRGZ bereits Ende März diesen Jahres eingelegt, denn die Vereinigung hält die PC-Gebühr für unrechtmäßig. Und auch in der Politik zieht die Kritik immer weitere Kreise. Jüngst berichtete der Spiegel, dass auch eine
Initiative der CDU-Basis die Berechtigung einer solchen Gebühr in Frage stellt.
Aufgrund des Widerstands haben die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingelenkt und als Kompromiss vorgeschlagen PCs wie Radios zu behandeln, und damit eine Gebühr von 5,52 Euro zu fordern. In einer Presseerklärung vom 15.09. hatte die ARD den Vorwurf, sie habe das Internet als neue Gebühreneinnahmenquelle entdeckt, zurückgewiesen. Dazu Prof. Jobst Plog, Stellvertretender ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant: "Durch die Berichterstattung einiger Medien ist der Eindruck entstanden, die Rundfunkanstalten hätten sich selbst eine neue Grundlage zur Gebührenerhebung geschaffen. Dieser Eindruck ist falsch. Tatsächlich sind die Länder in dieser Frage zuständig. Seit mehr als zwei Jahren steht fest, wie die Rechtslage ab dem Januar 2007 vom Gesetzgeber ausgestaltet wurde, 16 Landesparlamente haben dem Gesetz zugestimmt. Gemeinsam mit dem ZDF hat die ARD jetzt nach Möglichkeiten gesucht, die bestehende Gesetzeslage so zurückhaltend wie möglich zu interpretieren." Falsch sei zudem der Eindruck, diese Gebühr beträfe eine große Zahl von PC-Besitzern. Plog: "Das ist Unsinn. Wer auch nur ein einziges Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat, hat im Prinzip mit der Rundfunkgebühr für internetfähige PCs nichts mehr zu tun."