Hallo meStefan!
Vielen Dank für deine Antwort!
Sicher haben wir Pläne bekommen; allerdings nur die "normale" Ausführung. Hier ist natürlich nicht drauf zu sehen, ob bzw. wie hoch ein evtl. Aufbau vorhanden ist.
Unterschrieben haben wir die Pläne nicht. Nach vielen, vielen Änderungen haben wir ihm das mündliche o.k. gegeben, als alles nach unseren Vorstellungen geplant war.
Der
Architekt hat beim "Klärungstermin" auf der Baustelle vor unserem Bauunternehmer, deren Polier und meiner Freundin zugegeben, dass er den Aufbau übersehen hat. Als meine Freundin dann aber sagte: "Tja, dann müssen wir halt die notwendigen Änderungen vornehmen, auch wenn´s (evtl. ´ne Menge) Geld kostet; aber der Architekt zahlt das ja!" entgegnete er: "Von wegen, soweit kommt´s noch!"
Sicher könnte man die
Fenster auch kürzen, aber genau das wollen wir ja vermeiden! Denn weniger Fensterfläche bedeutet ja auch weniger Lichteinfall! Und ausserdem sähe das dann von aussen sehr bescheiden aus, da die Brüstung gegenüber den anderen Fenstern natürlich dementsprechend höher wäre.
Also das Mindeste, was wir erwarten, ist natürlich die Vergütung der Änderung. Sockel und Aufbau müssen gekürzt werden und die nagelneue Küche wird "beschädigt". Das zusätzliche Material versteht sich von selbst.
Der Küchenbauer ist Tischlermeister und sagt, dass Kürzung von Sockel und Aufbau zwar möglich sind, aber die Küche dann natürlich nicht mehr so schön ist, wie vorher. Zum einen ist der Aufbau statt 10cm nur noch 5cm hoch und die Arbeitsplattenhöhe ist statt 91 nur noch 85cm hoch. Bei größeren Personen ist dass dann natürlich nicht mehr so doll, wenn man sich beim Brotschneiden etc. immer leicht bücken muss......
Eine Abschlags-RG über 200,00 steht ja sowieso noch aus; die werden wir auf jeden Fall erstmal einbehalten.