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Datenschutzhinweise

Schadensersatz vom Architekten...?
Verfasser:
heiti
Zeit: 06.09.2005 11:59:13
0
235385
Hallo zusammen!

Folgendes Problem: wir haben bereits vor Monaten eine Küche gekauft, die von unserem Architekten in unseren Neubau mit eingeplant werden sollte. Er hat alle notwendigen Küchenzeichnungen erhalten! Nun ist es so, dass auf der Arbeitsplatte noch ein ca. 10cm hoher Aufbau ist, der sich beim Einbau der Küche direkt unter dem Eckfenster befinden würde. ABER: diesen Aufbau hat der Architekt übersehen und dementsprechend nicht mit in die Maße eingeplant. Das heißt für uns: entweder wir machen nun die Fenster kleiner oder aber wir kürzen den Aufbau und die Arbeitsplattenhöhe. Da wir natürlich nicht die Fenster zu "Schießscharten" verkleinern wollen, werden wir nun also den Aufbau UND die Arbeitsplatte (von ca. 91 auf 85cm) kürzen müssen.
FRAGE: in welcher Höhe dürfen/können/sollen wir Schadensersatz vom Architekten verlangen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,
heiti

Verfasser:
meStefan
Zeit: 06.09.2005 12:17:43
0
235398
Hallo heiti,

habt ihr keine Pläne vom Architekten bekommen, in denen die Küche eingezeichnet war?
Hat er euch nicht zur Überprüfung der Einbauten in den Plänen aufgefordert?
Habt ihr ihm die Pläne unterschrieben und freigegeben?

Was sagt denn der Architekt dazu?
Will er sich verklagen lassen?
Weis er schon was von seinem "Glück"?

Kann man die Fenster nich einfach um diese 6cm kürzen? Die werden doch nicht schmäler deshalb.


Falls ihr Recht bekommen würdet, dann könntet ihr sicherlich nur die Kosten für die Abänderungen (Lohn/Material) geltend machen.

Die Nutzung der Küche ist ja wohl nicht grundsätzlich unmöglich, noch nicht mal eingeschränkt!

Was sagt denn der Küchenbauer dazu?
Und was der Architekt?

Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW

Verfasser:
heiti
Zeit: 06.09.2005 12:36:32
0
235411
Hallo meStefan!

Vielen Dank für deine Antwort!

Sicher haben wir Pläne bekommen; allerdings nur die "normale" Ausführung. Hier ist natürlich nicht drauf zu sehen, ob bzw. wie hoch ein evtl. Aufbau vorhanden ist.
Unterschrieben haben wir die Pläne nicht. Nach vielen, vielen Änderungen haben wir ihm das mündliche o.k. gegeben, als alles nach unseren Vorstellungen geplant war.

Der Architekt hat beim "Klärungstermin" auf der Baustelle vor unserem Bauunternehmer, deren Polier und meiner Freundin zugegeben, dass er den Aufbau übersehen hat. Als meine Freundin dann aber sagte: "Tja, dann müssen wir halt die notwendigen Änderungen vornehmen, auch wenn´s (evtl. ´ne Menge) Geld kostet; aber der Architekt zahlt das ja!" entgegnete er: "Von wegen, soweit kommt´s noch!"

Sicher könnte man die Fenster auch kürzen, aber genau das wollen wir ja vermeiden! Denn weniger Fensterfläche bedeutet ja auch weniger Lichteinfall! Und ausserdem sähe das dann von aussen sehr bescheiden aus, da die Brüstung gegenüber den anderen Fenstern natürlich dementsprechend höher wäre.

Also das Mindeste, was wir erwarten, ist natürlich die Vergütung der Änderung. Sockel und Aufbau müssen gekürzt werden und die nagelneue Küche wird "beschädigt". Das zusätzliche Material versteht sich von selbst.

Der Küchenbauer ist Tischlermeister und sagt, dass Kürzung von Sockel und Aufbau zwar möglich sind, aber die Küche dann natürlich nicht mehr so schön ist, wie vorher. Zum einen ist der Aufbau statt 10cm nur noch 5cm hoch und die Arbeitsplattenhöhe ist statt 91 nur noch 85cm hoch. Bei größeren Personen ist dass dann natürlich nicht mehr so doll, wenn man sich beim Brotschneiden etc. immer leicht bücken muss......

Eine Abschlags-RG über 200,00 steht ja sowieso noch aus; die werden wir auf jeden Fall erstmal einbehalten.

Verfasser:
OliverSo
Zeit: 06.09.2005 13:13:14
0
235435
Vielleicht auch mal in www.bau.de einstellen. Da schreiben mehr Architekten als hier.

Und ansonsten gilt wie immer: Wer hat was wann bei wem nachweisbar beauftragt?

Dann wäre noch zu klären, was euch wichtiger ist: Der 10cm-Aufbau oder die Arbeitplattenhöhe von 91 cm?

Oliver
(der nie ein Haus passend zu den Möbeln planen würde...)

Verfasser:
Quehl1
Zeit: 06.09.2005 14:44:07
0
235504
als Schadensersatz kann man doch nur das bekommen, was bei richtigem Ablauf nicht entstanden wäre. Die Kürzungen, egal wo, wären doch auch entstanden, wenn der Architekt das richtig erkannt hätte. Wo bleibt denn da ein Schaden?

mfg
Quehl

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