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News vom 27.08.2026

Letzte Chance für Pellet-Pioniere: Volle Heizungsförderung nur noch 2026 möglich

Wer eine ältere Pelletheizung, Wärmepumpe oder andere ökologische Heizanlage gegen ein neues, effizienteres System austauschen möchte, sollte jetzt schnell handeln. Der Spezialist für die ökologische Energieversorgung von Gebäuden, Ritter Energie aus Dettenhausen, weist darauf hin, dass der Bund beabsichtigt, die Förderkonditionen für den Austausch einer bestehenden Heizung auf Basis erneuerbarer Energie gegen ein neues derartiges System („Grün zu Grün“) mit dem Jahreswechsel deutlich einzuschränken.

Eile geboten: Wer beispielsweise den hocheffizienten Pelletkessel Peleo BlueTech mit seiner fast feinstaubfreien ZeroFlame-Technik anstelle seiner alten Pelletheizung einbauen lassen möchte, kommt voraussichtlich nur noch dieses Jahr in den Genuss der aktuellen Förderbedingungen. <br /><br />Quelle: Ritter Energie
Eile geboten: Wer beispielsweise den hocheffizienten Pelletkessel Peleo BlueTech mit seiner fast feinstaubfreien ZeroFlame-Technik anstelle seiner alten Pelletheizung einbauen lassen möchte, kommt voraussichtlich nur noch dieses Jahr in den Genuss der aktuellen Förderbedingungen.

Quelle: Ritter Energie

Eigentümer, die noch in diesem Jahr einen Förderantrag stellen, können sich noch die günstigeren aktuellen Konditionen sichern und haben nach Zugang des Förderbescheids drei Jahre Zeit, den Heizungstausch umzusetzen.

Wurde die bestehende Anlage vor 2008 installiert, reduzieren sich die förderfähigen Kosten nach den Plänen der Bundesregierung auf voraussichtlich nur noch 25 Prozent der Anschaffungskosten. Wurde sie ab 2008 in Betrieb genommen, soll die Förderung für den Austausch vollständig entfallen. Betroffen wären davon alle EE-Heizungen, also Pelletskessel, Wärmepumpen, weitere Biomasseheizungen oder der Systemwechsel von beispielsweise Pelletkessel zu Wärmepumpe.

Verschärfend hinzu kommt die schrittweise Reduzierung der maximal förderfähigen Anschaffungskosten gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ende Juli wurde bereits beschlossen, dass diesen Betrag zunächst von 30.000 auf 28.000 EUR und ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro pro Wohneinheit sinken. Dies gilt allerdings für alle Heizungsförderungen nach BEG. Zur Grundförderung von 30 Prozent der Anschaffungskosten kann gestaffelt nach Höhe des Einkommens ein zusätzlicher Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent hinzukommen. Der Geschwindigkeitsbonus wird beim Austausch „Grün zu Grün“ unverändert nicht gewährt.

Wendelin Heinzelmann, Förderexperte bei Ritter Energie betont: „Wir empfehlen nicht pauschal, jede Heizung auszutauschen. Wenn allerdings ohnehin ein Austausch ansteht oder sich in den nächsten Jahren abzeichnet, sollte der Förderantrag noch in diesem Jahr gestellt werden. Das kann deutlich günstiger sein als ein später notwendiger Austausch ohne Förderung. Für die tatsächliche Umsetzung hat man dann drei Jahre Zeit – so kann man sich dieses Jahr noch die Förderung sichern und die aktuelle Heizung trotzdem bis 2029 weiterlaufen lassen.“

Die Fachleute von Ritter Energie empfehlen, die individuelle Situation unverbindlich und objektiv von einem Fachhandwerker vor Ort prüfen zu lassen. „Unsere Handwerkspartner in ganz Deutschland kenn die Situation genau und können gut einschätzen, in welchen Fällen es sich lohnt, jetzt zu handeln“, so Heinzelmann. Zu der Beratung gehört die realistische Einschätzung der Restlaufzeit der bestehenden Heizung, der erforderlichen Investitionskosten und der voraussichtlichen Höhe der Förderung. Der Hausbesitzer erhält eine sachlich fundierte Bewertung, ob sich ein vorgezogener Austausch rechnet. Wendelin Heinzelmann empfiehlt, mit der Prüfung nicht zu zögern, da für die Förderung eine rechtzeitige Planung erforderlich ist. Eigentümer, die sich für den Austausch ihrer Heizung interessieren, sollten möglichst zeitnah einen qualifizierten Fachbetrieb ansprechen.

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