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News vom 24.09.2026

Bundesregierung leitet Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ein: Investitionssicherheit, Flexibilisierung und Systemdienlichkeit stehen im Fokus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 21.09.2026 ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) veröffentlicht. Die geplanten Maßnahmen stützen sich auf die kürzlich abgeschlossene Evaluierung des KWKG. Im Zentrum der Novelle stehen die langfristige Investitionssicherheit für Betreiber, die Flexibilisierung des Stromsystems und die Senkung der Systemkosten.

<br /><br />Quelle: HTD/KI


Quelle: HTD/KI

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Die Kraft-Wärme-Kopplung bleibt ein unverzichtbarer Baustein für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung. Gerade dann, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern, brauchen wir Anlagen, die flexibel einspringen und zuverlässig Strom und Wärme bereitstellen. Dafür wollen wir die richtigen Weichen stellen: mit verlässlichen Rahmenbedingungen für neue Investitionen, mehr Flexibilität und einer Förderung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. So stärken wir unsere Versorgungssicherheit und sorgen zugleich dafür, dass unser Energiesystem effizienter und für die Menschen bezahlbar bleibt.“

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) leistet derzeit und auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfs in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, Investitionssicherheit zu schaffen und das KWKG bis 2035 zu verlängern.

Gleichzeitig wandelt sich mit dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien auch die Rolle der KWK hin zu einer wichtigen Säule der Residuallastabdeckung von Strom und Wärme. Die KWK kann ihre Effizienzvorteile dann ausspielen, wenn gleichzeitig ein Bedarf an Strom und Wärme besteht und dieser brennstoffbasiert gedeckt werden muss. Hierfür ist eine hohe Flexibilität der Anlagen erforderlich, um auf entsprechende Marktsignale reagieren zu können.

Die im Eckpunktepapier dargelegten Maßnahmen basieren auf den Erkenntnissen der umfassenden Evaluierung des KWKG im Auftrag des BMWE, die kürzlich abgeschlossen und ebenfalls heute veröffentlicht wurde.

Die Novelle setzt die folgenden Schwerpunkte:

  • Stärkung der Investitionssicherheit: Die Geltungsdauer des KWKG soll substantiell verlängert werden, sodass Inbetriebnahmen von KWK-Anlagen sowie von Wärmenetzen und -speichern bis Ende 2035 möglich sind. Gleichzeitig sollen die Förderzeiträume verkürzt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch eine schnellere Inanspruchnahme der Förderung zu verbessern. Um die Wärmewende zu unterstützen, soll zudem die Förderung einzelner Wärmenetze angehoben werden. Damit wird eine Harmonisierung mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erreicht.
  • Flexibilisierung der KWK im Stromsystem: Um die Marktintegration zu verbessern und die Kosten für Abregelung und Redispatch zu senken, sollen Anreize verstärkt werden, die Produktion bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu meiden. Zudem wird die Direktvermarktung analog zum EEG gestärkt.
  • Senkung der Systemkosten: Die Förderung soll stringenter auf die systemdienliche Einspeisung in öffentliche Netze ausgerichtet werden, ohne die industrielle KWK zu benachteiligen. Bei kleineren Anlagen soll die Förderung an das Niveau großer Anlagen angeglichen werden. Zudem werden die Anforderungen an den messbaren Erfolg von Modernisierungen erhöht.

Hinsichtlich der beihilferechtlichen Einordnung der Novelle stützt sich das Ministerium auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Juli 2026. Der EuGH folgte darin der Auffassung Deutschlands, dass die Förderung nach dem KWKG 2020 keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstellt. Aus Sicht des BMWE ist diese Entscheidung auf das bestehende KWKG übertragbar, weshalb für die geplante Novelle keine separate beihilferechtliche Genehmigung eingeholt werden wird.

Weiterer Zeitplan:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zeitnah ein Gesetzentwurf zur KWKG-Novelle vorlegen. Das BMWE strebt einen Kabinetttermin im Herbst dieses Jahres an, sodass die Novelle spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten kann.

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