Wer eine neue Heizung plant, entscheidet oft nicht allein über den zentralen Wärmeerzeuger, denn auch der Wunsch nach einem Kamin- oder Pelletofen im Wohnbereich kann die Planung beeinflussen. Für das SHK-Handwerk bedeutet das zum Beispiel, die Wärmepumpe und eine ergänzende Holzfeuerstätte als sich ergänzende Wärmeerzeuger zu betrachten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die staatliche Heizungsförderung setzen dabei unterschiedliche Rahmenbedingungen, die in der Kundenberatung berücksichtigt werden sollten.
Quelle: Oranier Heiztechnik (KI genierter Inhalt) Wasserführende Feuerstätten in der Heizungsplanung
Bei der Kombination von Wärmepumpe und Ofen kommt es darauf an, wie die Wärme genutzt werden soll. Ein klassischer Kaminofen bringt das sichtbare Feuer und wohlige Wärme in den Wohnbereich. Wasserführende Kamin- und Pelletöfen geben darüber hinaus einen Teil ihrer Wärme an das zentrale Heizsystem ab und sorgen so auch für warme Räume und heißes Wasser in Küche und Bad. Für das SHK-Handwerk ist diese Unterscheidung entscheidend, wenn es die Feuerstätte frühzeitig in die Planung einbezieht.
Gesetzliche Möglichkeiten und Förderung unterscheiden
Für die Beratung ist wichtig, zwischen den gesetzlichen Möglichkeiten und der staatlichen Förderung zu unterscheiden. Das GModG berücksichtigt ausdrücklich wasserführende Biomasseöfen – und damit auch handbeschickte Scheitholzöfen. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) setzt andere Schwerpunkte: Ein klassischer Kaminofen oder ein handbeschickter Scheitholzofen erhält keinen eigenen Heizungszuschuss. Ein wasserführender Pelletofen kann unter bestimmten Voraussetzungen in die Förderung einbezogen werden, wenn er die technischen Anforderungen erfüllt und fachgerecht in das Heizsystem eingebunden wird.
Förderung bei der Heizungsplanung berücksichtigen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der förderfähigen Kosten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Hinzukommen können ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus. Insgesamt sind unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich. Für die erste Wohneinheit werden bis Ende Januar 2027 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich derzeit ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozent. Gleichzeitig reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zunächst auf 27.250 Euro und danach schrittweise weiter. Wichtig für die Beratung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wer im Zuge eines Heizungstauschs ohnehin neu plant, sollte deshalb die Wärmeversorgung des Hauses insgesamt betrachten. Dabei können Wärmepumpe und zusätzliche Feuerstätte von Anfang an gemeinsam in die Planung einbezogen werden.
Kompaktes Praxiswissen für die Kundenberatung
Welche Kombination zum Gebäude und zu den Wünschen des Hauseigentümers passt, hängt vom Wärmebedarf, der vorhandenen Heiztechnik und der gewünschten Nutzung der Feuerstätte ab. ORANIER, deutscher Hersteller moderner Heiztechnik, bietet dazu den „Ratgeber für Hybride Wärme – Wärmepumpe + Kamin- oder Pelletofen“ an. Er erläutert die verschiedenen Möglichkeiten der Kombination und gibt Hinweise für die Planung und das Beratungsgespräch. Der Ratgeber ist direkt bei ORANIER erhältlich. Ergänzende Informationen stehen unter www.hybride-waerme.de bereit.