Am kommenden Sonntag startet die Winterzeit - dann werden die Uhren von drei auf zwei Uhr zurückgestellt. Smartphones, Laptops oder Funkuhren nehmen die Zeitumstellung automatisch vor - die Zeitschaltuhr der Heizung häufig nicht. "Um bedarfsgerecht zu heizen, sollten Eigentümer selbst aktiv werden und die Heizungsanlage auf Winterzeit umstellen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband.
Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Ohne Anpassung der Zeitschaltuhr verschieben sich die programmierten Heizzeiten um eine Stunde - und passen bis zur nächsten Zeitumstellung im Frühjahr nicht mehr zum gewohnten Tagesablauf.
Nachtabsenkung prüfen - damit zur richtigen Zeit geheizt wird
Damit die Wärme auch weiterhin dann bereitsteht, wenn sie gebraucht wird, sollten Eigentümer nach der Zeitumstellung einen Blick auf die Nachtabsenkung ihrer Heizungsanlage werfen. Sie sorgt dafür, dass die Heizleistung nachts reduziert wird und die Wärme morgens wieder zur gewünschten Zeit zur Verfügung steht. "Ist die Nachtabsenkung nicht korrekt eingestellt, wird die Raumtemperatur zum falschen Zeitpunkt abgesenkt und wieder erhöht", sagt Markus Lau. Das bedeutet: Bleibt die Zeitschaltuhr ab dem 25. Oktober im Sommerzeit-Modus, startet die Heizung morgens eine Stunde zu früh - beispielsweise statt wie gewünscht um 6:30 Uhr bereits um 5:30 Uhr. Am Abend fehlt diese Stunde dann - die Heizleistung wird eine Stunde zu früh reduziert. Um weiterhin bedarfsgerecht zu heizen, sollte die Zeitschaltuhr deshalb bei Bedarf manuell auf Winterzeit umgestellt werden.
Kein Zugang zur Heizungsanlage? Digitale Thermostate nutzen
Mieter ohne Zugang zur Heizungsanlage können mit digitalen Thermostaten die Heizzeiten in einzelnen Räumen steuern. "Das Heizprofil und die gewünschten Raumtemperaturen lassen sich häufig bequem via Smartphone-App einstellen", sagt Markus Lau. Viele smarte Heizkörperthermostate nehmen die Zeitumstellung automatisch vor. So wird die Wohnung auch nach der Zeitumstellung zu den programmierten Zeiten geheizt.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.