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Wissensbereich: "Bürgerliches Gesetzbuch"

TitleTeaserUrlImageUpdate DateShow Update Date
Stand: 29.07.2020 12:43:15
Für Angebote oder Kostenvoranschläge ist keine besondere Form vorgeschrieben. Auch im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist zu diesem Thema nichts festgelegt. Danach kann schon eine direkte mündliche (auch telefonisch) Aussage rechtlich wirksam werden. [zum Artikel]
Stand: 13.04.2013 21:46:49
Der Eingetragene Verein (e.V.) ist eine Gesellschaftsform nach dem Zivilrecht, der als sog. Idealverein gegründet wird und in der Regel keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. [zum Artikel]
Stand: 28.12.2020 18:23:51
Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist und sich in der Regel im Keller- oder Dachgeschoss eines Eigenheims befindet, das vom Vermieter selbst genutzt wird. [zum Artikel]
Stand: 01.04.2015 12:19:52
Die Rügepflicht (Mängelobliegenheit) ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsrecht. Danach wird zwischen einem einseitigen und zweiseitgen Handelskauf unterschieden. [zum Artikel]
Stand: 20.07.2017 12:17:35
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Ausgabe 2002, hat sich seit ihrer ersten Einführung im Jahre 1926 als Grundlage für die Ausgestaltung von Bauverträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und (privaten) Auftragnehmern gut bewährt. Der Teil B wird vielfach auch von privaten Auftraggebern anstelle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herangezogen. Die alte Bezeichnung der VOB war "Verdingungsordnung für Bauleistungen". [zum Artikel]
Stand: 20.10.2014 21:05:18
Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag kann in vielen Fällen schwierig sein. Auch der Dienstvertrag hat wie der Werkvertrag eine entgeltliche Arbeitsleistung zum Inhalt, aber es wird das bloße Wirken, also die Arbeitsleistung als solche geschuldet. Die Abgrenzung zum Werkvertrag ist besonders bei freiberuflichen Tätigkeiten schwer herzustellen. [zum Artikel]
Stand: 19.03.2024 09:47:11
Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist in Deutschland dann nichtig (ungültig), wenn jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. [zum Artikel]
Aktuelle Forenbeiträge
bricolaje schrieb: Das kann ich schon mal ausschließen!
Daemmgecko schrieb: Hallo zusammen, in einem teilsanierten Altbau mit 3 Parteien und 220 m² beheizter Fläche soll die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Da es keinen vernünftigen Aufstellungsort für ein Außengerät...
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