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30.03.2006 10:59:43 |
Hallo Kollegen! Wurde vor kurzem von einem Dienstleistungsunternehmer angesprochen, der mir helfen möchte Aufträge zu bekommen. Hat jemand von Euch mit diesem Unternehmen schon mal Kontakt gehabt und wenn ja, wie war der Kontakt? Was haltet Ihr eingentlich von solchen Dienstleistern? Kollegiale Grüße R. Göllinger
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| | Zeit:
01.04.2006 00:12:19 |
was soll das heißen "dienstleistungsunternehmer" ?? ich bin handwerker und dienstleistungsunternehmer-ich "diene" meinen kunden mit ehrlicher arbeit. bei Auftragsvermittlern ist das nicht immer bzw. nur selten so. der name "liebel" ist schon mal im forum "stern-engeneering" gefallen, da bekomme ich gleich eine gänsehaut (aber man soll ja keine vorurteile streuen). Wo ist denn diese "Firma" ansässig, wie sieht das Konzept aus/ Vertragsbedingungen etc.? sonst mal hier in den foren "lo-cat/zweig/stern" lesen. mit ebenso kollegialen grüßen und der bitte um gelegentliche rückmeldung
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| | Zeit:
04.04.2006 01:38:15 |
was gibts neues vom Deinem "Dienstleister" ??
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| | Zeit:
05.04.2006 10:30:06 |
Das Geschäftskonzept ist anscheinend ähnlich dem von Stern.
Habe zum Glück nicht die volle Summe bezahlt sondern einen Obulus von 450,00 € zuzügl. MwSt.
Ist trotzdem schmerzlich.
Danke vorsichtiger für den Hinweis
Mit freundlichen Grüßen Göllinger
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Verfasser: martin schnell | Zeit:
26.05.2006 15:16:42 |
Aus www.blauarbeit.de Betriebsmanagement 10.05 13:37 Hallo, bitte übersenden Sie uns Ihre Anschrift und Ruf.-Nr. unser Fachbetrieb erstellt Ihnen gerne ein Angebot. Kosten zum E-Check bedarf dem notwendigen Zeitaufwand, wieviele Zi. hat Ihr Altbau ? Bitten um weitere Angaben, Danke. 10.05.2006 MfG DLS-PPP Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie uns bitte Ihre Ausschreibung zu. Wir werden Ihnen ein Angebot erstellen. Bitten um Zusendung an Dienstleistungsunternehmen DLS-PPP Greschbachstr. 12 / 76229 Karlsruhe Tel.0721/66321-93 Fax 0721/66321-94 eMail: DLSLiebelPPP@Aol.com Vielen Dank. 08.03.2006 MfG. DLS-PPP DLS-PPP 08.03 21:43 Hallo Herr Rotkohl, sofern die Angebotsbearbeitung noch offen steht, würden wir Ihnen hierzu eine komplette Lösung anbieten. Beratung und Angebot erstellen wir Ihnen hierzu gerne. Geben Sie uns hierzu Ihre Anschrift bekannt und wir sprechen einen Termin mit Ihnen ab. Vielen Dank. MfG. DLS-PPP |
| | Zeit:
26.05.2006 15:34:49 |
einiges dazu ist unter http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=20927 nachzulesen. Blauarbeit steht für hochwertige Ausschreibungen, wo Geld keine Rolle steht? Vermittlungsprovision obendrauf = Auftrag? Kopf schüttelnd...
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| | Zeit:
26.05.2006 19:44:00 |
Nutzen Sie Tage und belesen Sie sich zB. im BGB § 823 / 826 / 830 ________________________________________________
Bevor Sie etwas nicht verstehen oder falsch auffassen, fragen Sie am besten bei einer guten Rechtsanwaltkanzlei an. gefunden bei heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/60748)
Die Ausführung des Forenbetreibers, innerhalb der Frist von 24 Stunden durch Abwesenheit keine Möglichkeit zu einer Sperrung gehabt zu haben, ließ der Richter nicht gelten. Im Zeitalter der “schnellen E-Mails” sei der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten. Dieser habe daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
Das Urteil: http://www.netlaw.de/urteile/agwin_01.htm
Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.
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Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten
Wird der Betreiber eines Online-Forums über eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverzüglich für eine Löschung des Beitrags zu sorgen. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Tag nach, so ist hat er dem Betroffenen die notwendigen Kosten für die Rechtsverfolgung zu ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe mit Urteil vom 6. Juni 2005 (Az. 23 C 155/05).
________________________________________________
Urteil- Beachtung aller Forumschreiber, kann nur Vorteilhaft für Sie sein !!!
Info: Rufschädigung
Der Begriff der Rufschädigung ist juristisch gesehen in den Bereich des Strafrechts einzuordnen. Unter Rufschädigung (juristisch auch Verleumdung genant) versteht man die Verbreitung einer unwahren Tatsache bezüglich eines anderen Menschen, die geeignet ist, diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Tatbestand der Rufschädigung wird dadurch verwirklicht, dass man, obwohl man es selbst besser weiß, eine Behauptung über einen anderen Menschen verbreitet, um so dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Geregelt ist dieser Tatbestand in § 187 des Strafgesetzbuches (StGB).
Bevor Sie etwas nicht verstehen oder falsch auffassen, fragen Sie am besten bei einer guten Rechtsanwaltkanzlei an. |
| | Zeit:
26.05.2006 20:55:13 |
ja ja das mit dem guten Ruf ist schon ne Sache für sich- manch einem soll ein Ruf auch vorauseilen....Un mei Großvadder wußts aa scho: "Bub Kleider mache Leut- aber basse müßße die gudd' - sonscht werds nix "
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| | Zeit:
05.06.2006 20:29:49 |
An den Verfasser der Texte mit den Ständig wechselnden Verfassder-Namen. Ihre Art sich mitzuteilen ist ja nun durch den Thread mit der Nummer; "20972" unter dem Titel "Stern engineering" bereits hinlänglich bekannt. Ein relativ enger Zusammenhang zwischen dem Herrn Liebel und dem Verfasser der Texte scheint doch mittlerweile auch wohl sehr nahe liegend. Ich frage mich, daher schon seit geraumer Zeit, warum jemand so viel Energie drauf verwendet, auf jegliche Art von kritischen Fragen überwiegend mit Drohungen zu reagieren. Warum nicht schlicht und einfach, eine prüfbare Darstellung abgeben wer und oder was „dsl Liebel ppp“ ist. Wenn dies in seriöser Manier geschieht und, die abgegebene Darstellung einer Belastungsprobe stand hält, so kann doch dieses Forum für Sie sogar zum besten Werbeträger werden. Viele Leser könnten dann hier auf einfachen Weg, von der Seriosität ihrer Leistung überzeugt werden. Ihre ständig wechselnden Namen hingegen und ihre latenten Drohungen gegen den Betreiber des Forums ebenso wie gegen die Benutzer dieses Forum, tragen allerdings nur sehr wenig dazu bei, hinter dem Verfasser solcher Texte einen seriösen Geschäftspartner zu vermuten. Übrigens sollten sie sich bei Gelegenheit auch schon mal an den Gedanken gewöhnen, dass Ihr Verwirrspiel mit den ständig wechselnden Namen, nur kurzfristig dazu geeignet ist, um bei aufmerksamen Beobachtern des Forums, Rückschlüsse auf den wahren Verfasser der Beiträge auszuschließen. Gruß Alfons Der hier nur seine persönliche Meinung vertritt |
Verfasser: Bestimmt für Herr Hoffrogge | Zeit:
06.06.2006 11:07:50 |
Beachten Sie besser Ihr Verhalten! Worauf dies hier abzielen soll ist eindeutig und geben Ihnen nachfolgende Info nochmals zur Erinnerung.
/////////Zur Beachtung //////////////
Verfasser: Dienstl.-Untern. aus KA. Zeit: 10.05.2006 23:56:54 399780 Sehr geehrte Geschäftsleitung,
in Ihren Forum wurden bis heute den 10.05.2006 keine Löschungen über verfehlte Beitr.- Einstellungen unter Stern - Forum vorgenommen.
Diese führen durch Einstellung unter Stern zu Vergleiche mit Stern und somit zu Rufschäden sowie Geschäftsschädigung.
Unsere Anschreiben ( s. unten ) wurden von Ihnen bisher nicht beachtet, somit nehmen wir Sie als Forumbetreiber ebenfalls mit in Haftung.
Sollten Sie nicht am 11.05.2006 alle unter Forum-Stern unangebrachte Einträge über unser Unternehmen entfernen. gehen wir von beabsichtigter Unterstützung von Rufschädigung eindeutig aus.
Es liegt nun an Ihrer umgehenden Handlung. Ansonsten werden wir wie angekündigt, kostenpflichtig über unseren Rechtsanwalt gegen Sie als Forumbetreiber ebenfalls vorgehen.
Wir werden Ihn Ihrem Forum, keine Rufschädigung dulden und werden alle Einträge kostenpflichtig bereinigen lassen.
Achten Sie daher täglich auf Ihre Forum-Einträge, oder befolgen Sie die Empfehlung nur geprüfte Einträge einzustellen.
Beachten Sie im eigenen Interesse nachfolgende Urteile.
Stellungnahme und Forum-Bereinigung zum 12.05.2006 sehen wir entgegen.
Dieses Anschreiben haben wir auch zur Kenntnis unter Stern eingestellt.
Wir kündigen hiermit, klare Maßnahmen gegen alle Verursacher an.
Mit noch freundlichen Grüßen
-------------------------------------------------- //////// Urteile zur Kenntnisnahme ///////////
Gemäß LG Köln (Urt. v. 5.10.2001 - 28 O 346/01) haftet der Betreiber einer Community, für rechtswidrige Inhalte seiner Mitglieder der Community. Sie haben die Inhalte zwar nicht selbst eingestellt, habe sich die Inhalte aber deshalb zu eigen gemacht, weil Sie eine weitreichende inhaltliche und organisatorische Verfügungsgewalt über die eingestellten Inhalte haben. Diese reichen sogar bis hin zur Einräumung von Nutzungsrechten an eingestellten Inhalten vom Nutzer. Außerdem können die Nutzer auch unter einem Pseudonym Inhalte einstellen und sich so gewissermaßen hinter Ihnen verstecken.
LG Köln (Urteil vom 26.11.2003 - 28 O 706/02), Haftung eines Portalbetreibers bei fremden Inhalten, wenn die eingestellte Information hoch sensibel ist und in gravierender Weise in das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen eingreift. Erforderlich für eine Kenntnis im Sinne des § 11 TDG ist "positive" (also ausdrückliche) Kenntnis. -----------------------------------------------------
gefunden bei heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/60748)
Die Ausführung des Forenbetreibers, innerhalb der Frist von 24 Stunden durch Abwesenheit keine Möglichkeit zu einer Sperrung gehabt zu haben, ließ der Richter nicht gelten. Im Zeitalter der “schnellen E-Mails” sei der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten. Dieser habe daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.
Das Urteil: http://www.netlaw.de/urteile/agwin_01.htm
Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.
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Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten
Wird der Betreiber eines Online-Forums über eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverzüglich für eine Löschung des Beitrags zu sorgen. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Tag nach, so ist hat er dem Betroffenen die notwendigen Kosten für die Rechtsverfolgung zu ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe mit Urteil vom 6. Juni 2005 (Az. 23 C 155/05).
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Urteil- Beachtung aller Forumschreiber, kann nur Vorteilhaft für Sie sein !!!
Herr Hoffroge Achten Sie auf Ihre eigene Arbeit und bemühen Sie sich nicht um Angelegenheiten, wovon Sie persönlich keine Erfahrung haben.
Sie haben weder VT. mit einem Unternehmen! Sie haben keine unseriöse Beweise! Sie Reden wie die meisten, nur über gehört!
Sie haben dem gesamtem Forum verschiedener Beiträge zu entnehmen, offenbar ein Beachtungsmangel.
Leisten Sie etwas vernünftiges, dann kommt diese von selbst.
MfG. Beobachter für Dienstl.-Untern. aus KA.
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| | Zeit:
06.06.2006 11:12:53 |
Kann man solche Beiträge ernstnehmen, wenn nicht einmal mit richtigen Namen unterschrieben wird? Wird hier das Tageslicht gescheut? Armes Deutschland, wo sind wir gelandet? Gruß me. Bruno Bosy, NF |
Verfasser: Bestimmt für Herr OldBo | Zeit:
06.06.2006 11:29:14 |
Sie wollen Namen?
Erwarten Sie doch keine Dinge, die selbst nicht erbracht werden.
Sie können sich diesbezüglich, solche Beiträge ersparen und Verhalten Sie sich wie ein Meister.
Denn Ihr Verhalten und von den meist anderen, ist bedenkliches Handwerkverhalten und nicht armes Deutschland.
MfG. 06.06.2006 Beobachter für DLS.-PPP
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| | Zeit:
06.06.2006 11:45:18 |
.. muß ich das verstehen? Das hört sich ziemlich konfus an? Ja, ich wollte Namen :>)) Gibt es auch eine Homepage von der DLS.-PPP, damit man sich ein Bild von dem Unternehmen machen kann? Gruß me. Bruno Bosy, NF |
| | Zeit:
06.06.2006 12:00:06 |
Sie wollen Namen?
Erwarten Sie doch keine Dinge, die selbst nicht erbracht werden.
Sie können sich diesbezüglich, solche Beiträge ersparen und Verhalten Sie sich wie ein Meister.
Denn Ihr Verhalten und von den meist anderen, ist bedenkliches Handwerkverhalten und nicht armes Deutschland.
MfG. 06.06.2006 Beobachter für DLS.-PPP
Ich denke mal Ihr Statement trifft ganz genau auf Sie selbst zu. Schade eigentlich. Man hatte Ihnen doch angeboten sogar kostenlos Ihre Firma hier zu präsentieren. Hier schauen Unternehmer und Endkunden gleichzeitig rein,warum verpassen Sie also Ihre Chance sich dem Endkunden zu präsentieren der nach einer seriösen Handwerksfirma sucht,diese könnte er doch dann bei Ihnen finden. Auch einige Handwerkskollegen würden sicherlich sehr gerne mit Ihnen in Kontakt treten wenn Sie nun endlich einmal Ihre Karten auf den Tisch und uns sagen was Sie für uns tun können. Also los,nehmen Sie die Chance wahr. Zeigen Sie uns wie gut Sie sind.
Jürgen Kempf
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| | Zeit:
06.06.2006 12:01:34 |
Und wenn Sie sich nicht trauen, hier die Namen zu nennen, dann nehme ich auch eine E-Mail entgegen, die ich dann aber hier reinsetze. Gruß me. Bruno Bosy, NF |
| | Zeit:
06.06.2006 13:22:15 |
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| | Zeit:
06.06.2006 13:50:32 |
Ob Sternchenträger ,Rot, Blau, Grün,
In einem Hühnerstall, ist mehr Ordnung und Beachtung feststellbar als hier!!!
MfG. 06.06.06 Beobachter für DLS.-PPP
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| | Zeit:
06.06.2006 13:57:43 |
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| | Zeit:
07.06.2006 10:31:48 |
Moin OldBo, außer heißer Luft scheint es bei dem Unternehmen nichts zu geben. Besonders gute Werbung für sein Unternehmen macht er ja auch schon mit seinen fachlichen Texten und qualifizierten Aussagen. Als potentieller Kunde würde ich nach der Internet-Recherche einen großen Bogen um diese Firma machen. Ich bin auch schon seit Wochen auf eine Reaktion auf meine Anfrage gespannt. Da wird wohl nichts kommen :o( Grüße Thomas. @DLSLiebelPPP Weiter so Beobachter DLSLiebelPPP, mit jeder Ihrer qualifizierten Äußerungen steigern Sie die Möglichkeit, dass Ihrer Firma ein Auftrag durch die Lappen geht. Wenn das der Chef erfährt gibts "Mecker von Eckardt". Eigentore sind schon schön gell. |
| | Zeit:
07.06.2006 14:16:57 |
Moin Thomas, nicht "Mecker" von Eckardt, sondern von Uwe. So heißt wohl der "gute" Mann :>)) Gruß Bruno |