Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen.
Die Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, mitteilte, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.Juni 2009 die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Schauerte: "Damit ist der Forderung der Beteiligten Rechnung getragen, die Reform der HOAI in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen."
Der HaustechnikDialog hat
hier bereits darüber berichtet. Die Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden.
Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Hierbei ist jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden durchgängig um 10 Prozent angehoben. Schauerte: "Ich bin zuversichtlich, dass die Architekten und Ingenieure die jetzt mit der neuen HOAI eröffneten Chancen zur Aushandlung marktgerechter Verträge nutzen werden. Die Neuregelung wird dazu beitragen, die anerkannt hohe Qualität der Planung in Deutschland weiter zu festigen und gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Büros zu verbessern. Zudem ist nunmehr sichergestellt, dass die HOAI im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Rechts steht."
Weitere Informationen finden sich
hier in der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und
hier in der Drucksache des Bundesrats. Nach Verkündung im Bundesgesetzbaltt wird die 6. HOAI-Novelle in Kraft treten.