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News vom 24.06.2009

Ärger um die Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes

Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB sind auch nach der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) noch Teile des Problems ungelöst und müssen in der nächsten Legislaturperiode geändert werden.

Das Ziel des BauFordSiG soll sein, Unternehmen vor Zahlungsverzögerungen und -ausfällen zu schützen. Derzeit sieht die Bauwirtschaft dieses durch Umsetzung des Gesetzes in der jetzigen Form nicht erreicht.
Das Ziel des BauFordSiG soll sein, Unternehmen vor Zahlungsverzögerungen und -ausfällen zu schützen. Derzeit sieht die Bauwirtschaft dieses durch Umsetzung des Gesetzes in der jetzigen Form nicht erreicht.
Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, am 19.Juni 2009 in Berlin: „Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben.“

Der ZDB hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Zweckbindung des Baugeldes an konkrete Baumaßnahmen aufzuheben, um das Baugeld zur Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen verwenden zu können. Darüber hinaus sollte nach Vorstellung des mittelständischen Baugewerbes die 50 %-Quote gestrichen werden, so dass der Baugeldempfänger, der selbst an der Herstellung beteiligt ist, Baugeld in Höhe des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung erhalten darf.

Denn durch eine Ausweitung des Baugeldbegriffs zum 1. Januar 2009 sind Bauunternehmen, insbesondere diejenigen, die eine Vielzahl von Bauvorhaben gleichzeitig betreuen, vor erhebliche Umsetzungsprobleme gestellt worden, die in der Praxis immensen bürokratischen Aufwand und darüber hinaus Liquiditätsprobleme verursachen können. Diese Probleme treffen dabei jeden Betrieb, der Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen weiter vergibt.

Robl weiter: „Unsere Änderungsvorschläge zum BauFordSiG waren und sind ausgewogen und praktikabel und haben die Interessen der gesamten Branche im Auge. Leider hat der Bundestag nur einen davon umgesetzt. Dies ist sicherlich auf die Hektik am Ende der Legislaturperiode zurückzuführen. Die Diskussion ist auch dadurch erschwert worden, dass eine völlig unrealistische Totalrevision des Gesetzes lange Zeit gefordert wurde und dass immer neue Änderungsvorschläge und Resolutionen hierzu von unzuständiger Seite eingebracht wurden.“

„Wir erwarten daher eine an den Interessen der gesamten Branche ausgerichtete Änderung des BauFordSiG unmittelbar nach der Wahl. Ziel muss dabei sein, Unternehmen vor Zahlungsausfällen und –verzögerungen zu schützen. Dies darf jedoch nicht mit großem bürokratischem Aufwand einhergehen und zu Liquiditätsproblemen führen.“ So Robl abschließend.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie findet deutlich schärfere Worte zur Verabschiedung des BauFordSiG:

"Der Deutsche Bundestag hat mit der heutigen Verabschiedung des gestutzten Änderungsgesetzes zur Sicherung von Bauforderungen der gesamten Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - einen Bärendienst erwiesen." Das erklärte am 19.06.2009 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Damit habe sich die große Koalition über die Vorschläge der eigenen Bundesregierung hinweggesetzt, die zumindest die Separierung des Baugeldes auf getrennte Baustellenkonten aufheben wollte. Knipper: "Dies kommt einer Desavouierung der eigenen Bundesregierung gleich." Statt das Gesetz durch die Einrichtung eines Sammelkontos einigermaßen handhabbar zu machen, müssten jetzt eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwendet werden. "Dieses führt zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen in Milliardenhöhe und erhöht das Insolvenzrisiko der gesamten Branche", so Knipper weiter.

"Mit dem Bauforderungssicherungsgesetz wird der Bauwirtschaft ein Sonderopfer aufgebürdet, das sonst keiner anderen Branche zugemutet wird", kritisierte Knipper. Das Gesetz verhindere jedes Liquiditätsmanagement und führe zu schlechteren Kreditkonditionen. Es sei geradezu grotesk, dass die Bundesregierung bei der Überwindung der Konjunkturkrise auf die Baubranche setze, das Parlament ihr aber massive Daumenschrauben anlege und die Gefahr einer Kreditklemme heraufbeschwöre.

"Das Gesetz ist nicht nur industrie- sondern auch in höchstem Maße mittelstandsfeindlich. Denn das Risiko eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers wird zwangsläufig in der Nachunternehmerkette zu Lasten kleinerer Betriebe weitergeleitet", kritisierte Knipper. Damit treffe die Separierungspflicht von eingehenden Zahlungen insbesondere Mittelstand und Handwerk und bedrohe gerade die Existenz kleinerer Unternehmen.

Die Große Koalition stelle die Unternehmen des gesamten Bauhauptgewerbes nicht nur vor unlösbare Umsetzungsprobleme, sie setze die Branche in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise unkalkulierbaren Liquiditäts- und Insolvenzrisiken aus. Jetzt müsse alles daran gesetzt werden, dass das bestehende Gesetz direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode wieder aufgerufen und angepasst werde. "Angesichts der massiven Auswirkungen auf die gesamte Branche können wir nicht zur Tagesordnung übergehen", kündigte Knipper an.
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