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News vom 10.07.2009

Aus Höflichkeit in den Bankrott? - Wie sich Handwerker gegen zahlungsunwillige Kunden schützen können

Sich gegen hohe Außenstände durch Vorleistungen und offene Rechnungen von Zahlungsunwillen Kunden zu wehren ist schwierig, zumal man die Kunden auch nicht vertreiben möchte. Aber aus Höflichkeit Bankrott zu gehen ist für Betriebe natürlich auch keine Lösung. Was aber nun tun um solch ein Szenario, vielleicht auch im Vorhinein, zu vermeiden? Das Pressebüro Gebhardt-Seele aus München informiert darüber im folgenden Fachbeitrag:

Im Durchschnitt bezahlt nur zwei Drittel aller Kunden ihre Rechnungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen. Foto: Rainer Sturm, www.pixelio.de <br />
Im Durchschnitt bezahlt nur zwei Drittel aller Kunden ihre Rechnungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen. Foto: Rainer Sturm, www.pixelio.de
Hohe Außenstände durch Vorleistungen und offene Rechnungen haben schon einige Handwerksbetriebe zu Fall gebracht. Oft liegt es daran, dass die Firmen nicht wissen, wie sie gegenüber Kunden ihr Recht einfordern sollen. Experten aus den Bereichen Steuerfach, Handwerk und Versicherung geben Tipps und Antworten, wie Zahlungsausfälle vermieden werden können. Grundtenor: Lieber Vorbeugen als das Nachsehen zu haben.

Die Geschäftsbeziehungen haben sich während der Vertragslaufzeit geändert. Gibt es eine Möglichkeit trotzdem meine Ansprüche zu sichern?

Sollten der Auftraggeber und der Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Änderungen im Vertrag vornehmen wollen, ist das so genannte Claim Management das geeignete Instrument. Hier werden alle Anpassungen und Ergänzungen festgehalten und anschließend neue Preise berechnet. So werden Verträge auf den aktuellen Stand gebracht, damit der Kunde bekommt, was er möchte und die Firma auch für ihre erbrachten Leistungen bezahlt wird. Dadurch werden die Ansprüche beider Parteien vor dem Abschluss des Projektes gesichert und mögliche nachträgliche Streitigkeiten verhindert. „Schließlich baut man Rettungsboote auch nicht in Sturmzeiten, sondern bei schönem Wetter, damit sie einsatzfähig sind, wenn es darauf ankommt“, sagt Steuerberater Ralph Kammermeier von der Steuer- und Anwaltskanzlei Haubner, Schäfer & Partner.

Was kann ich tun, wenn meine Kunden ihre Rechnungen dennoch nicht zahlen?

Vor allem bei größeren Aufträgen ist es von Vorteil, bereits vor Vertragsabschluss die Bonität des potentiellen Kunden zu prüfen. So kann das Risiko eines Zahlungsausfalls zumindest vermindert werden. Damit Kunden ihre Rechnungen möglichst rasch zahlen, sollten ihnen etwa Anreize durch Barzahlungsrabatte oder Preisnachlasse bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist geboten werden. Wird die offene Rechnung auch nach einer Frist von 30 Tagen nicht beglichen und es wird ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet, muss der Kunde für diese zusätzlichen Kosten aufkommen. Viele Firmen scheuen sich davor ihre Kunden zu mahnen und diese so eventuell als Auftraggeber zu verlieren „Auch am Schreibtisch kann man bares Geld verdienen“, sagt dagegen Udo Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Eine konsequente Überwachung von Zahlungseingängen gehört einfach dazu und wird zahlungswillige Kunden von der Professionalität des Unternehmens überzeugen.

Wie werden die Ansprüche des Handwerks vom Gesetzgeber geschützt?

„Seit langem fordert das Handwerk, dass die Risiken nicht einseitig dem Unternehmer aufgebürdet werden dürfen“, erklärt Kentzler. Durch das Forderungssicherungsgesetz können Handwerksbetriebe seit dem 1. Januar 2009 ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden leichter durchsetzen. Subunternehmer haben jetzt das Recht die Zahlung der erbrachten Leistungen gegenüber ihrem Auftraggeber einzufordern, sobald das Gesamtwerk als abgenommen gilt. Für erbrachte Leistungen können von Kunden Abschlagszahlungen in Höhe des Wertzuwachses verlangt werden, die im Vertrag festgelegt werden.

Was tun, wenn der Streitfall vor Gericht geht?

Spezielle Vertragsrechtsschutzpakete für Handwerker umfassen Streitigkeiten aus gewerblichen Verträgen wie Kaufverträgen, Werklieferungs-, Finanzierungs- oder Reparaturverträgen und übernehmen alle gerichtlichen Kosten bereits ab Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids. „Bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Subunternehmen kann es immer passieren, dass dabei so genannte Leistungsstörungen entstehen, sprich, dass der Vertrag nicht erfüllt wird, wodurch den Unternehmen Schaden entsteht“, merkt Udo Steinhorst, Vertriebsvorstand der Allrecht Rechtschutzversicherung AG, an. So investierte zum Beispiel ein Schreinermeister 18.000 Euro in neue Maschinen, um seine Kundenaufträge schneller bearbeiten zu können. Gleichzeitig wurde ein Wartungsvertrag über drei Jahre zum Preis von 6.600 Euro abgeschlossen. Als es zu Problemen und sogar Maschinenausfällen kam, schaffte es die Vertragsfirma nicht, einen Techniker zu schicken, um die Fehler zu beheben. Aus diesem Grund wollte der Schreiner den Wartungsvertrag vorzeitig kündigen. Die Prozesskosten über zwei Instanzen hätten sich auf ungefähr 5.000 Euro belaufen. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann das Risiko, dass hohe Gerichtskosten das Unternehmen belasten, minimiert werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich außergerichtlich zu einigen?

Viele Handwerkskammern bieten ihren Mitgliedsbetrieben dabei Unterstützung, Streitigkeiten mit Geschäftspartnern und Kunden außergerichtlich zu klären. Gerade wenn die Fronten verhärtet sind und eine schlechte Gesprächsbasis herrscht, können ausgebildete Mediatoren helfen. Im Vordergrund steht dabei, eine Vereinbarung zustande zu bringen, mit der beide Seiten zufrieden sind. Dazu treffen sich die Streitparteien an einem neutralen Ort und erarbeiten selbst eine Lösung. Vor Beginn der Mediation werden die Verfahrensregeln besprochen. Anschließend diskutieren die Beteiligten die Streitpunkte und ordnen diese nach ihrer Gewichtigkeit. Wichtig ist es dabei, dass die beiden Parteien lernen, die jeweils andere Seite zu verstehen.

Kommt es nach mehreren Sitzungen schließlich zu einem Ergebnis, kann dieses schriftlich festgehalten werden. Die Erfolgsquote von Mediationsverfahren liegt bei 75 bis 85 Prozent. Generell kann versucht werden alle Konflikte mit Mediation zu lösen, da das Verfahren aber auf Freiwilligkeit beruht, gibt es Fälle, bei denen eine außergerichtliche Mediation nichts bringt.

Weitere Informationen zu dem Thema gibt es hier:

Allrecht Rechtsschutzversicherung AG
Liesegangstraße 15, 40211 Düsseldorf
Tel: 0211 90899-0, Fax: 0211 90899-99
E-Mail: [email protected]; Internet: www.allrecht.de

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin
Tel.: 030 20619-0; Fax: 030 20619-460
E-Mail: [email protected]; Internet: www.zdh.de

Haubner, Schäfer & Partner
Eugen-Belz-Straße 13, 83043 Bad Aibling
Tel: 08061 49040, Fax: 08061 490424
E-Mail: [email protected], Internet: www.haubner-stb.de
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