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News vom 15.07.2009

KfW-Sonderförderung für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen
- Mit dem Oventrop/Wilo Datenschieber reguliert und dokumentiert -

Im Rahmen der KfW-Sonderförderung (431) gewährt die Bundesregierung Immobilienbesitzern seit dem 01. April 2009 einen Zuschuss von 25 %. Gefördert wird u.a. die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Heizungsanlagen. Dazu zählen auch die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inklusive des hydraulischen Abgleichs nach DIN EN 14336, die Verbesserung der Regelungstechnik inklusive des hydraulischen Abgleichs, das Planen und Einstellen von Pumpen, Ventilen, Reglern und anderen Steuerungseinrichtungen.

“KfW-Sonderförderung für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen<br />- Mit dem Oventrop/Wilo Datenschieber reguliert und dokumentiert –
“KfW-Sonderförderung für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen
- Mit dem Oventrop/Wilo Datenschieber reguliert und dokumentiert –
Gefördert werden auch der Einbau von Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A), Strangdifferenzdruckreglern und der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Thermostatventile.

Der Datenschieber „Anlagenhydraulik", eine gemeinsame Entwicklung der Unternehmen Oventrop und Wilo, leistet dem Heizungsfachmann dabei Hilfestellung für eine hinreichend genaue Anlagenberechung vor Ort. (Ein Computer ist nicht erforderlich!)

Die Handhabung des Datenschiebers und die Vorgehensweise bei der Ermittlung der optimalen Einstellwerte der Armaturen ist unkompliziert: Mit der einen Seite des Datenschiebers lassen sich die Einstellwerte von Thermostat- und Strangregulierventilen bestimmen. Auf der anderen Seite können die Einstellwerte für die Pumpenleistung ermittelt werden. (Ein dem Datenschieber beiliegender Leitfaden beschreibt anhand eines Beispiels die exakte Vorgehensweise.)

Während der Einregulierung werden alle ermittelten Daten in einem übersichtlichem Einstellungsprotokoll dokumentiert.

Das Ergebnis ist eine funktionelle und hydraulisch abgeglichene Heizungsanlage, die den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) entspricht.  Sind alle Maßnahmen durchgeführt, kann ein Antrag auf staatliche Zuschüsse gestellt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden etc.).

Für die Bearbeitung ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Formular-Nr. 140 732) gemeinsam mit dem Einstellungsprotokoll der Heizungsanlage und der Rechnung des Fachunternehmens (spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens) einzureichen. Alle Informationen zur Förderung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen sind im Internet unter www.kfw-zuschuss.de abrufbar.

Der Nutzen für Sie und Ihre Kunden:
  • Profitieren Sie jetzt von den staatlichen Förderprogrammen
  • Optimieren Sie die Wärmeverteilung bestehender Heizungsanlagen
  • Sichern Sie damit Ihren Kunden:
    • einen staatlichen Zuschuss von mindestens 25 %
    • eine zusätzliche Heizkostenersparnis von bis zu 20 %
    • einen geringeren Pumpenstromverbrauch von bis zu 80 %
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