Bis zu 1,5 Millionen Wärmezähler müssen bis Ende 2013 in Deutschland eingebaut werden, um der novellierten Heizkostenverordnung Rechnung zu tragen – eine wahrlich enorme Zahl, die gewaltiges Geschäftspotenzial für Partner aus dem Fachhandwerk bietet.
Für die Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung muss seit dem 1. Januar 2009 in Neuanlagen ab zwei Wohneinheiten ein geeichter Wärmezähler installiert werden. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2013. Die Allmess Wärmezähler Integral-MK MaXX und CF-Echo II bieten dank höchster Messgenauigkeit die optimale Lösung für diese Anforderung. Partner aus dem Fachhandwerk können sich mit servicestarker Beratung über Eichaustauschfristen sowie zur Gesetzesänderung clever Zusatzaufträge sichern. Grafik: Allmess
Denn: Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist es für Besitzer von Neuanlagen ab zwei Wohneinheiten Pflicht, einen geeichten Wärmezähler für die Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung zu installieren. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013. Doch auch wenn dieses Datum noch in weiter Ferne zu schweben scheint, können SHK-Profis von dieser gesetzlichen Regelung bereits jetzt profitieren – indem sie ihre Kunden serviceorientiert informieren und beraten. Optimale Wärmezähler gemäß der neuen Anforderungen bietet die Oldenburger Allmess GmbH: Der führender Hersteller auf dem Wasser- und Wärmezählermarkt bietet mit seinen durchweg geeichten Geräten die passende Lösung für jede Anlage.
Sparsamen Umgang mit Energie forcieren
Energieeffizientes Heizen durch genaueste Verbrauchsermittlung fördern – das ist der Hintergedanke der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Novellierung der Heizkostenverordnung. Dies soll unter anderem über eine optimierte Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung via geeichte Wärmezähler geschehen. Die verbrauchte Energiemenge über eine Formel aus der genutzten Warmwassermenge zu ermitteln, wie bislang üblich, ist ab sofort nur noch in Ausnahmefällen möglich. Selbstverständlich erfüllen sämtliche Wärmezähler der norddeutschen Allmess GmbH die nun geforderten Ansprüche.
Konstante Messgenauigkeit garantiert
Mit dem Ultraschallwärmezähler CF-Echo II und dem Messkapsel-Wärmezähler Integral-MK MaXX bietet das Unternehmen zwei Modelle, die höchste Messgenauigkeit garantieren und somit dazu beitragen, die Verbrauchserfassung zu verbessern. Denn: Besonders Zähler wie der CF-Echo II, die über neueste Ultraschalltechnik und Fernauslesemodus verfügen, arbeiten höchst akkurat in einem sehr großen Messbereich. Zur Registrierung des Volumenstroms wird dabei anhand der Laufzeitdifferenz eines Ultraschallsignals die Strömungsgeschwindigkeit ermittelt, aus welcher sich wiederum der Durchfluss errechnet. So bleibt unnötiger Verschleiß aus, da das Volumenmessteil im Gegensatz zu mechanischen Zählern nicht über bewegliche Teile verfügt. Das Festsetzen von im Wasser enthaltenen Kleinstpartikeln, die den Zähler zum Stillstand zwingen können, ist somit ausgeschlossen. Der CF-Echo II ist für Nenndurchflüsse von 0,6 bis 15,0 m3/h verfügbar, erfasst selbst minimale Energiemengen und ist somit optimal für den Einsatz im Rahmen der novellierten Heizkostenverordnung geeignet.
Insbesondere für die wohnungsweise Abrechnung bietet sich der Integral-MK MaXX an. Das Kompaktwärmezähler-System gilt heute als Vorbild für eine ganze Wärmezähler-Generation und überzeugt besonders durch sein Messkapsel-System, durch das sich Montage und Austausch der Kapsel besonders schnell vornehmen lassen. Gleichzeitig punktet es mit magnetfrei aufgebauter elektronischer Flügelradabtastung. Mit einem einzigen Gerät kann der gesamte Durchflussbereich von ca. drei Litern bis zu 1.200 Litern pro Stunde abgedeckt werden. Die bei vielen Wärmezählern nötige Unterscheidung zwischen Qn 0,6 oder Qn 1,5 ist nicht nötig. Vielmehr ist der MaXX Qn 1,0 für nahezu alle Durchflüsse geeignet.
Doch ob ein Kunde sich für Flügelradabtastung oder hochmodernen Ultraschall entscheidet – für jede Anforderung findet sich im Allmess-Produktportfolio eine zuverlässige Lösung. Wichtig ist es für Fachhandwerker vor allem, frühzeitig auf die Heizkostennovellierung sowie den anstehenden Austausch hinzuweisen und sich somit zusätzliche Aufträge zu sichern. Übrigens: Allmess hat unter
www.allmess.de in der Rubrik Service Fachinformationen zum Thema zusammengestellt – hier findet sich nicht nur die novellierte Heizkostenverordnung, sondern auch eine praktische Auswahltabelle für den passenden Wärmezähler zum Download.