
Gesetzlicher und normativer Hintergrund:
1998: Inkrafttreten der Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch
2001: Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
2001: Inkrafttreten der Deutschen Norm DIN 50930 Teil 6
Die DIN 50930 Teil 6 regelt die Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit durch gelöste metallische Werkstoffe.
Zur Sicherstellung eines einwandfreien Trinkwassers zum Schutz des Verbrauchers sind Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität bei regional unterschiedlichen Trinkwasserqualitäten auszuschließen. Deshalb schreibt die DIN 50930 Teil 6 bei den Kupferwerkstoffen Rotguss (CuSnZn) und Messing (CuZn) die Anpassung der Legierungsbestandteile Arsen, Blei und Nickel vor.
Gemäß der DIN 50930 Teil 6 dürfen mit Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung zum 01. Januar 2003 folgende Werkstoffe ohne Prüfung der Trinkwasserqualität in allen Installationen eingesetzt werden:
• Armaturen und Rohrverbinder aus Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen (Rotguss) mit einem Bleigehalt <= 3,0 % und einem Nickelanteil von <= 0,6%
• Armaturen aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) mit einem Bleigehalt
3,5% und einem Arsengehalt <= 0,15 % (z. B. Messing-Hahnverlängerungen)
• Armaturen und Rohrverbinder aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) mit einem Bleigehalt <= 2,2 % und einem Arsengehalt <= 0,1 %.
Welche Auswirkungen hat dies für den als Armaturenwerkstoff in der Trinkwasserinstallation seit Jahrzehnten bewährten Werkstoff Rotguss?
Der Werkstoff Rotguss erfährt mit den entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung und der DIN 50930-6 angepassten Legierungselementen keinerlei Einschränkung bezüglich Gießbarkeit, Zerspanbarkeit und Korrosionsbeständigkeit. Rotguss entspricht in der modifizierten Legierungszusammensetzung den neuesten gesundheitlichen und ökologischen Anforderungen. Heute und in Zukunft kann Rotguss als absolut sicherer Armaturenwerkstoff uneingeschränkt in allen Trinkwasserinstallationen eingesetzt werden.
Kemper führt die geforderte Anpassung der Legierungselemente derzeit durch. Damit werden die Grenzwerte für Blei und Nickel im Trinkwasser entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2003 und dem damit verbundenen Stufenplan bis 2013 vorzeitig erreicht.
Die jahrzehntelange Praxiserfahrung mit dem Werkstoff Rotguss ermöglicht die unverzügliche Verfügbarkeit der angepassten Legierung. Dadurch erhalten Verarbeiter, Planer und Installateure ein Höchstmaß an Sicherheit: Mit Armaturen aus Rotguss kommen einwandfreie Produkte gemäß der Trinkwasserverordnung und der DIN 50930 Teil 6 zum Einsatz.