„Nicht nur wegen der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, sondern auch wegen der Altersvorsorge der Bürger muss der private Wohnungsbau deutliche Impulse erhalten. Denn Wohnen in den eigenen vier Wänden ist die beste Altersvorsorge.“ Dieses forderte Thomas Sander, Vorsitzender des Fachverbandes Hoch- und Massivbau und ZDB-Vorstandsmitglied, anlässlich des Mauerwerkskongresses, der heute in Dresden stattfindet.
Wohnen in den eigenen vier Wänden ist die beste Altersvorsorge.
Angesichts eines historischen Tiefststandes bei den Fertigstellungen im vergangenen Jahr – es
kamen nur 156.000 neue Wohnungen auf den Markt – sowie erneut rückläufiger Baugenehmigungen
wies Sander darauf hin, dass bereits heute in einigen Ballungsgebieten ein Nachfrageüberhang
auf dem Mietwohnungsmarkt besteht. Dieser wird sich aufgrund einer weiter steigenden
Zahl privater Haushalte sowie aufgrund des wachsenden Bedarfs nach mehr Wohnfläche
weiter verschärfen. Hinzu komme, so Sander weiter, dass sich bei einem wachsenden Teil des
Wohnungsbestandes eine Sanierung nicht mehr rechnet. „Hier ist Neubau notwendig“.
Vor diesem Hintergrund forderte Sander mittelfristig eine Umstellung der Wohnungsbauförderung.
Das vom deutschen Baugewerbe angeregte Modell sieht eine nachgelagerte Besteuerung
von Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum vor. Damit können wesentliche Vorzüge
der Konsumgutlösung mit solchen der Investitionsgutlösung verbunden werden, wobei ein Wahlrecht
zwischen der derzeit bestehenden Konsumgutlösung und der nachgelagerten Besteuerung
von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum besteht. Wählt man die Investitionsgutlösung,
so können Eigenkapitalbeträge ebenso wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital und größere
Zwischeninvestitionen noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden. Diese abgesetzten
Beträge werden dem Wohnkapitalkonto gutgeschrieben und mit einem Zinssatz von 3 %
fiktiv verzinst. Der sich so ergebende Gesamtbetrag ist spätestens nach 25 Jahren mit einem für
alle einheitlichen Steuerbetrag nachgelagert zu versteuern.
„Das Optionsmodell ist einfacher und umfassender als der Wohnriester. Die steuerlichen Vorteile
in der Anfangsphase fließen zum großen Teil direkt in reale Wohnungsbauinvestitionen. Dies
kommt der inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel der Energieersparnis im
Immobilienbereich zugute.“ So Sander.
Darüber hinaus forderte Sander, im Mietwohnungsbau den Abschreibungssatz von derzeit 2 %
auf 4 % zu erhöhen.
Um der energetischen Sanierung des Wohnungsbestands ebenfalls weitere Impulse zu geben
schlug Sander vor, die Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen im Bestand in die Regelung des §
35 a Einkommenssteuergesetz mit einem Fördervolumen von 20.000 Euro einzubeziehen, womit
eine Steuerersparnis von max. 4.000 Euro erzielt werden könnte. Dieser Betrag soll sich, so Sander,
auf 5.000 Euro erhöhen, das sind 25 % von 20.000 Euro, wenn die nachgewiesenen Arbeitskosten
aufgrund energetischer Sanierungsmaßnahmen angefallen sind. „Wir müssen darüber
hinaus die KfW-Förderung zur energetischen Sanierung fortführen und um einen speziellen Programmpunkt
für den Bestandsersatz erweitern.“