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News vom 21.10.2009

Anpassung der KfW-Förderung für Energieeffizientes Bauen und Sanieren an die neue Energieeinsparverordnung

Die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und “Energieeffizient Sanieren“ können Interessierte auch nach der heutigen Einführung der EnEV 2009 bis Jahresende völlig unverändert in Anspruch nehmen. Parallel wird das Förderangebot an die EnEV 2009 angepasst und sowohl für energetische Sanierungs- als auch Neubauvorhaben durch neue, zusätzliche Förderstufen für KfW-Effizienzhäuser ergänzt.

Sowohl in der 3-monatigen Übergangszeit (in der KfW-Förderstufen nach EnEV 2007 noch möglich sind) als auch danach bleiben die Zins- und Zuschussonditionen attraktiv gemäß der Devise: einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen bei der Sanierung und höherer Tilgungszuschuss bei höherer Energieeffizienz des Gebäudes.

„Im Zuge der Anpassung der Förderung an die EnEV 2009 soll der Kunde bei der Wahl des geeigneten Energieeffizienzhausstandards mehr Flexibilität erhalten. Darüber hinaus ergibt sich durch die neue Klassifizierung eine einheitliche Abstufung bei Sanierung und Neubau“, sagt Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Die neuen Programmbedingungen gelten ab heute. Um den Wechsel zu den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 (Antragseingang bei der KfW) parallel die alten Programmbedingungen fort. Damit können sowohl vor dem 01.10. als auch nach Einführung der neuen EnEV geplante Vorhaben unverändert gefördert werden. Energetisch anspruchsvolle Wohngebäude – wie z.B. Passivhäuser – werden auch nach dem 01. Oktober gefördert. Im Programm Energieeffizient Bauen wird Anfang 2010 ein neuer anspruchsvoller Förderstandard auf Basis der EnEV 2009 eingeführt: Das „KfW-Effizienzhaus 55“. Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude bleiben die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienz häusern auch ab 01.01.2010 zunächst weitgehend gleich. Es erfolgt lediglich eine Umstellung auf die neuen Rechenvorschriften aber keine grundsätzliche Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Förderung. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das im April eingeführte „KfW-Effizienzhaus“. Die Zahl hinter dem Effizienzhaus gibt an, wie hoch der sogenannte Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu dem vergleichbaren – gesetzlich vorgeschriebenen - Neubauniveau nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV ist. Ein KfW-Effizienzhaus 70 benötigt zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV errichteten entsprechenden Neubaus. Damit haben die Bauherren eine eindeutige Aussage zur Energieeffizienz ihres Wohnhauses, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder energetisch saniertes Gebäude handelt. Weitere Informationen auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.
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