Bereits seit Januar 2009 ist das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es schreibt vor, dass der Wärmeenergiebedarf eines Neubaus zu einem gewissen Anteil – je nach Energiequelle bis zu 50% – aus erneuerbaren Energien (Solar, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse) abgedeckt werden muss. Zusätzlich ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 01. Oktober 2009 in einigen wesentlichen Punkten verschärft worden.
Die Broschüre „EEWärmeG und EnEV 2009/2012“ gibt die wichtigsten Auskünfte zur neuen Verordnung. Foto: Schwank
Die Kombination aus beiden Gesetzen setzt neue Maßstäbe in punkto Energieeffizienz und Nutzung regenerativer Energiequellen für Gebäude und Hallen (Deckenhöhe >4m). Wer diesen Anforderung aus baulichen Gegebenheiten nicht nachkommen kann oder will, hat die Möglichkeit, den Energiebedarf seines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen und effiziente Anlagentechnik um 15% unter EnEV-Anforderungsniveau abzusenken.
Schwank, Hersteller von Infrarotheizsystem, hat zu diesem Thema ein neue Informationsbroschüre herausgegeben, die aufzeigt, wie moderne Hallenheizungen die neue Gesetzgebung erfüllen. Interessenten können die Broschüre als kostenlosen Service hier ganz einfach
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