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News vom 18.01.2010

Längere Überprüfungsintervalle bei Betrieb mit schwefelarmem Heizöl

Wer eine moderne Öl-Brennwertheizung mit schwefelarmem Heizöl betreibt, bekommt zukünftig seltener Besuch vom Schornsteinfeger: Die Überprüfung und Reinigung der Abgaswege erfolgt dann nur noch alle zwei Jahre. So regelt es die seit 1. Januar 2010 geltende Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO), die erstmals bundeseinheitlich die Aufgabengebiete des Schornsteinfegerhandwerks zum Brandschutz und zur Betriebssicherheit von Heizungsanlagen zusammenfasst. Die bisher unterschiedlichen Landesverordnungen haben damit ihre Gültigkeit verloren.

Der Schornsteinfeger kommt künftig seltener ins Haus: Messungen der Emissions- und Abgasverluste nach der 1. BImSchV erfolgen bei jüngeren Ölheizungen nur noch alle drei Jahre, bei älteren im Zwei-Jahres-Rhythmus. Und die Abgasleitungen moderner Öl-Brennwertgeräte, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, müssen nur alle zwei Jahre überprüft und gereinigt werden. Foto: IWO
Der Schornsteinfeger kommt künftig seltener ins Haus: Messungen der Emissions- und Abgasverluste nach der 1. BImSchV erfolgen bei jüngeren Ölheizungen nur noch alle drei Jahre, bei älteren im Zwei-Jahres-Rhythmus. Und die Abgasleitungen moderner Öl-Brennwertgeräte, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, müssen nur alle zwei Jahre überprüft und gereinigt werden. Foto: IWO
Mit dem verlängerten Prüfzyklus berücksichtigt der Gesetzgeber die saubere und umweltschonende Verbrennung von Heizöl EL schwefelarm. Der auf zwei Jahre verlängerte Turnus für das Kehren des Schornsteins gilt deshalb auch für Öl-Standard- und Öl-Niedertemperaturheizkessel, sofern sie raumluftunabhängig arbeiten und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Raumluftunabhängig arbeitet ein Heizkessel, wenn die Verbrennungsluft über eine separate Leitung direkt aus dem Freien zugeführt wird.

Unverändert gilt eine einjährige Kehr- und Prüfpflicht für alle raumluftabhängig arbeitenden Ölheizanlagen, auch wenn sie mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Öl-Brennwertgeräte sowie raumluftunabhängig arbeitende Ölheizkessel, die mit Standardheizöl betrieben werden, müssen ebenfalls einmal jährlich vom Schornsteinfeger geprüft werden.

Für die regelmäßigen Messungen der Emissionen und Abgasverluste durch den Schornsteinfeger gelten mit dem zum 1. März erwarteten Inkrafttreten der novellierten 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ebenfalls verlängerte Zyklen. Die Überprüfungsfristen orientieren sich allein am Alter der Heizanlage. Alle Ölheizkessel, ob Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte, werden in den ersten zwölf Betriebsjahren zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft. Für alle Geräte, die länger als zwölf Jahre in Betrieb sind, verkürzt sich der Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre. Bislang wurden Emissionen und Abgasverluste nach der 1. BImSchV unabhängig vom Alter einmal pro Jahr kontrolliert.

Der Gesetzgeber trägt mit diesen verlängerten Intervallen dem technologischen Fortschritt in der Heiztechnik Rechnung. „Die Technologieentwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Anlagen im Emissionsverhalten stabiler geworden sind“, heißt es dazu im Anhang zum Gesetzesentwurf der novellierten
1. BImSchV.
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