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News vom 09.02.2010

Energieeffizient Sanieren - Änderung der Sonderförderung

Die KfW bezuschusst mit ihrer Sonderförderung im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungs-programms“ auch weiterhin die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen, doch wurden die Förderbedingungen für dieses Programm zum 1. April 2010 geändert.

Sonderförderung mit Zuschüssen im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Foto:KfW
Sonderförderung mit Zuschüssen im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Foto:KfW
Thermostatventil. Foto:Oventrop
Thermostatventil. Foto:Oventrop
Gefördert werden bei diesem Programm:
  • die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand,
  • der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienzstandards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
  • der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie
  • die Verbesserung der Regelungstechnik.

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage (d. h. der Wärmeerzeuger)  müssen vor dem 1. Januar 2005 installiert worden sein.
  • Heizkessel der Bestandsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden,   müssen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein.
  • Der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und alle aufgrund einer Analyse durch einen Fachunternehmer erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizsystems müssen umgesetzt werden.


Weitere Änderungen des KfW-Programms 431:

  • Der Zuschuss beträgt  weiterhin 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Allerdings müssen für eine Förderung die Kosten für die Maßnahme mindestens 600 € betragen, denn mit den neuen Förderbedingungen gilt, dass Zuschussbeträge unter 150 Euro nicht ausgezahlt werden. In den alten Förderbedingungen war als Zuschuss für die Optimierung der Wärmeverteilung bei Kosten unter 400 Euro noch 100 Euro ausgezahlt worden. Während in den alten Förderbedingungen der Antrag nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW bis spätestens nach 6 Monaten gestellt werden musste, gilt jetzt  nur noch eine Frist von längstens 3 Monaten (Datum der Rechnungsstellung) für die Antragstellung.
  • Die Kombination von förderfähigen Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung mit einer Heizungserneuerung im neuen Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (Programmnummer 151/152/430) ist nicht mehr möglich.
  • Die einzureichenden Unterlagen sind jetzt bei der Optimierung der Wärmeverteilung eine Kopie zur Bestätigung der Einstellung des Soll-Zustandes (hydraulischer Abgleich),  wie z. B. das VdZ-Formular "Bestätigung des hydraulischen Abgleichs"  und eine Kopie der Analyse des Ist-Zustandes z. B. gemäß des Inspektionsberichts zum Heizungscheck des VdZ.

Bis zum 31. März 2010 gilt das bestehende Förderprogramm weiter. Die neuen Förderbedingungen gelten für Maßnahmen, die ab dem 01.04.2010 durchgeführt werden. Seit dem 28. Januar 2010 werden vorrangig die bereits bei der KfW eingegangenen Anträge zugesagt..

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