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News vom 04.03.2010

Kabinett stimmt Reduzierung der Solarstromförderung um 16 Prozent zu

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 03.03.2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes soll sein, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Zum 1. Juli 2010 sinkt für Dachanlagen die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus.
Zum 1. Juli 2010 sinkt für Dachanlagen die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus.
Das Bundesumweltministerium zum Kabinettsentwurf:

„Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen. Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

„Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker ge-fördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen“, so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze." so das Bundesumweltministerium.

Bundesverband Solarwirtschaft
Die Kabinettsvorlage zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) stößt auf heftige Kritik der Solarbranche. Der Bundesverband für Solarwirtschaft fordert vom Parlament bei den Kürzung der Solarstromförderung dringend nachbessern, um Zukunftsbranche in Deutschland zu erhalten:
 
"Die außerplanmäßige Novelle sieht ein ganzes Bündel von Einschnitten bei der Solarstromförderung vor. „Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie“, sagt Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).

Nach Angaben des BSW-Solar steht damit Deutschlands Technologieführerschaft bei einem der wichtigsten Zukunftsmärkte und die Existenz tausender der in den letzten Jahren neu geschaffenen 60.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Die Solarbranche fordert die Politik auf, im jetzt folgenden parlamentarischen Prozess die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. Der Kabinettsvorschlag sieht eine zusätzliche Reduzierung der Einspeisetarife für Solarstrom um 15-16 Prozent zur Mitte des Jahres vor.

Die Inhalte des Kabinettsentwurfs und die Einschätzung des BSW-Solar im Detail:

Förderung für Solarstromanlagen wird bis zum 1.1. 2011 massiv gekürzt
Neben der bereits zum 1.1. 2010 erfolgten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom um rund zehn Prozent fällt der geplante außerordentliche Degressionsschritt in Höhe von 16 Prozent für Dachanlagen zum 1.7. 2010 besonders ins Gewicht. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme und führende Analysten sehen für die deutsche PV-Branche maximal einen Spielraum im einstelligen Prozentbereich . Zusammen mit den bereits gesetzlich festgeschriebenen Kürzungen von jeweils rund zehn Prozentpunkten zum Januar 2010 und Januar 2011 wird die Einspeisevergütung so binnen eines guten Jahres um rund ein Drittel gekürzt. Sollte der Markt 2010 das Vorjahresniveau erreichen addieren sich die Kürzungspläne auf 34 Prozentpunkte. Bei schnellerem Marktwachstum drohen sich die Einschnitte bis zum 1.1. 2011 sogar auf 42 Prozentpunkte zu summieren. Zwar seien die Preise für Solarstromanlagen aufgrund eines harten internationalen Wettbewerbs im letzten Jahr nach Analysen von EUPD-Research im letzten Jahr um durchschnittlich 26 Prozent gesunken, die Produktionskosten jedoch nicht in gleicher Größenordnung. Der BSW-Solar hatte deshalb Ende letzten Jahres vorgeschlagen, die Solarstromförderung bis zum 1.1.2011 in der Summe um maximal 25 Prozentpunkte abzusenken, statt der bislang im Gesetz fixierten 18-20 Prozentpunkte.

Förderstopp für tragendes Marktsegment: Photovoltaikkraftwerke auf Ackerflächen
Nicht nur die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen auf Dächern, sondern auch die für ebenerdig errichtete Photovoltaikanlagen auf Freiflächen soll zum 1.7. 2010 außerplanmäßig sinken. Auch hier ist die Förderabsenkung mit zusätzlichen 15 Prozent nach Auffassung der Solarbranche deutlich zu hoch. Ganz von der Förderung ausgeschlossen werden sollen Solarstromanlagen auf ehemaligen Ackerflächen. „Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört“, so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben. So könnten im Einzelfall auftretende Nutzungskonkurrenzen vermieden werden. Nicht einmal einer von 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werde nach Angaben der Solarwirtschaft gegenwärtig für die Solarstromerzeugung genutzt.

Die im Gesetzesentwurf als Ausgleich angebotenen zusätzlichen Nutzungsflächen zum Beispiel am Rande von Verkehrsflächen können diesen Einschnitt nach Auffassung der Projektierer von Solarstromkraftwerken nicht annähernd ausgleichen. Rund 60 Prozent der ebenerdig errichteten Solarstromanlagen wurden bislang auf ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet, in Bayern waren es sogar 80 Prozent.

Eigenverbrauchsbonus kann Einschnitte nicht kompensieren
Die Bundesregierung möchte für Solarstromanlagenbesitzer einen Anreiz schaffen, ihren Solarstrom selbst zu verbrauchen und dadurch weniger Förderung in Anspruch zu nehmen. Dieses Bestreben wird BSW-Solar ausdrücklich unterstützt. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass der Eigenverbrauchsbonus die Einschnitte der Einspeisevergütung nicht kompensieren kann.
„Die derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Vergütung für direkt verbrauchten Solarstrom ist nicht ausreichend, um die massiven Förderkürzungen auch nur annähernd zu kompensieren“, so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig.

Da der Eigenverbrauchsanteil bei Eigenheimen in der Regel etwa 20 Prozent betragen dürfte, wird der Anreiz zur vorrangigen Eigennutzung von Solarstrom nur auf einen Teil des gesamten von einem Betreiber erzeugten Solarstromes gezahlt. Für gewerbliche Nutzer mit ihren niedrigeren Stromtarifen lohnt sich der Einstieg in den Direktverbrauch noch weniger. Der BSW-Solar fordert deshalb auch beim Eigenverbrauchsbonus Nachbesserungen von den Parlamentariern.

Mit der Stärkung des Direktverbrauchs würden Netze entlastet, Anreize zur Entwicklung von Effizienztechnologien wie tarifabhängiger Verbraussteuerung für Haushaltsgeräte, Speichersystemen und effizientem Verbraucherverhalten gesetzt. Ein Vorteil des Direktverbrauchs gegenüber der Einspeisung in Höhe von zehn Cent je Kilowattstunde – wie im BMU-Vorschlag ursprünglich vorgesehen –wäre zielführend. Der Kabinettsbeschluss sieht einen Anreiz von lediglich rund acht Cent/kWh vor.

Förderung der Photovoltaik ist kluge Industrie- und Standortpolitik
Bereits 2013 kann Solarstrom in Deutschland und in vielen Auslandsmärkten auf dem Preisniveau konventioneller Stromtarife erzeugt werden. Damit winken der Solarindustrie riesige Exportmärkte. Noch sei die Branche jedoch auf verlässliche und attraktive Förderbedingungen im Inland angewiesen.

Die Photovoltaikbranche hat in den letzten Jahren über sieben Milliarden Euro am Standort Deutschland in modernste Solarfabriken investiert. Bis 2013 will die Branche weitere zehn Milliarden Euro in den Produktionsausbau und in Forschung und Entwicklung investieren. Viele dieser Investitionen stünden jetzt auf dem Prüfstand. Der Verlust eines erheblichen Anteils der rund 60.000 Beschäftigten der Branche drohe bei einer Umsetzung der Kürzungspläne, so die Warnungen des BSW-Solar.

PV-Ausbau vom Verbraucher gewünscht, Kosten überschaubar
Eine aktuelle Repräsentativbefragung von Infratest-dimap belegt, dass 85 Prozent der Bürger die Kürzungspläne der Regierung ablehnen. 71 Prozent der Bundesbürger ist laut einer Forsa-Umfrage vom Januar 2010 bereit, über ihre Stromrechnung einen signifikanten Beitrag für den Ausbau der Photovoltaik zu leisten. Die Bürger stimmten einer Erhöhung der Solarstromförderung von derzeit etwa drei Prozent ihrer Stromrechnung auf fünf Prozent zu. Dies würde eine vorübergehende Mehrbelastung eines Durchschnittshaushaltes von etwa 1,60 Euro im Monat bedeuten. Volkswirtschaftlich macht sich die Förderung der Photovoltaik durch vermiedene Importe fossiler Energien, vermiedene Klima- und Gesundheitsfolgekosten sowie Steuereinnahmen für Deutschland bezahlt.
 
Forschung und Entwicklung werden zurückgefahren
Durch die Kombination von Fertigung, Entwicklung und Forschung in der Photovoltaik hat sich Deutschland eine Technologieführerschaft in der Welt erarbeitet, für die es von vielen Ländern beneidet wird. Im Inland finden sich 50 Institute für Solarforschung, viele gekoppelt an Produktionsstandorte. Durch das Herunterfahren der Produktion in Deutschland würde auch die Forschung und Entwicklung im hoch innovativen und zukunftsträchtigen Bereich der Photovoltaik nur noch eingeschränkt in Inland stattfinden. Es besteht die Gefahr, dass dieses Know-how - wie in der Vergangenheit in anderen Branchen - ins Ausland abwandert. Der in über 30 Jahren aufgebaute Forschungsstandort Deutschland in der Photovoltaik ginge unwiederbringlich verloren.

Der Kabinettsentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren
Mit dem Kabinettsentwurf liegt der Vorschlag der Regierungskoalition dem Parlament vor und befindet sich damit im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Der Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Bundeskanzlerin und die Mitglieder des deutschen Bundestages auf, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - im Dialog mit der Branche das EEG zu überarbeiten. Eine schnellere Absenkung der Zuschüsse sei möglich, nicht aber in dem geplanten Ausmaß und mit der Kappung ganzer Marktsegmente.



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