Der Bundesrat hat in einer am 26.03.2010 gefassten Entschließung den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite
Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden
und weitere Technologievorsprünge in Deutschland zu ermöglichen.
Eine Absenkung in dieser Höhe trägt aus Sicht der Länder den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist.
Außerdem fordert der Bundesrat, die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland durch verstärkte Forschungsförderung zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat auch sein Bedauern darüber deutlich gemacht, dass eine Beteiligung der Länder erst nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen. Die Länder seien daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen.
Die Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung (Drucksache 110/10) findet sich
hier im Internet.