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News vom 08.04.2010

Trinkwasserverordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zu

Das Unternehmen Dehoust/GEP weist auf ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 31.01.2010, laut dem die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen, hin.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machte in einem Urteil klar, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machte in einem Urteil klar, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Urteil vom 31. März 2010 - VerwG 8 C 16.08: 

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Eine Klage sächsischer Grundstückseigentümer, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten, hatte in allen Instanzen Erfolg.

 

Das Oberverwaltungsgericht war davon ausgegangen, nach der Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes müsse eine Teilbefreiung auf Antrag erteilt werden, wenn sie für den Beklagten wirtschaftlich zumutbar sei. An diese Auslegung des Landesrechts war das Bundesverwaltungsgericht gebunden. Der Beklagte machte im Revisionsverfahren geltend, nach der Trinkwasserverordnung dürfe nur Trinkwasser zum Wäschewaschen benutzt werden.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Trinkwasserverordnung gewährleiste in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nur, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehe. Sie reglementiere jedoch nicht das Verbraucherverhalten und verbiete nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen. Wasser aus einer Eigenversorgungsanlage, die neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss im Haushalt verwendet werde, müsse keine Trinkwasserqualität haben. Ob der Anschlussnehmer zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trinkwasserverordnung seiner eigenverantwortlichen Entscheidung."

Auf der IFH / Intherm in Nürnberg vom 14.04.2010 bis zum 17.04.2010 kann man sich vor Ort bei Dehoust/GEP in Halle 7 am Stand 7013/7114 über die Regen- und Grauwasser-Aufbereitung umfassend informieren.

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