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News vom 03.05.2010

Bundeskabinett stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu

Das Bundeskabinett hat am 28.04.10 den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März 2010 zu der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) zugestimmt. Die Änderungswünsche betrafen im wesentlichen formelle Änderungen.

Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun endgültig verabschiedet.
Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun endgültig verabschiedet.
Mit der Vergabeverordnung sind die von den Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) nun endgültig verabschiedet. Sie treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kürze in Kraft. Die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode sind abgeschlossen.

Zukünftig wird es wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den Eignungsnachweisen geben, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von den Unternehmen erbracht werden müssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geht davon aus, dass diese Erleichterungen bei etwa 80 Prozent aller Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen greifen werden. Damit entsteht ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent der bisherige Bürokratiekosten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erwartet eine Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.

Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen werden künftig über die Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht. Das wird den Rechercheaufwand der Unternehmen für Ausschreibungen erheblich reduzieren.

Der Verordnungsentwurf setzt auch vergaberechtsrelevante Bestimmungen der EG-Energiedienstleistungsrichtlinie um. Öffentlichen Auftraggebern wird dadurch ausdrücklich ermöglicht, bestimmte Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen zu berücksichtigen.
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