Die Europäische Kommission hat gegen 17 Unternehmen der Sanitär-Branche wegen kartellrechtlicher Verstöße Geldbußen in Höhe von EUR 622 Mio. in sechs EU-Ländern Deutschland, Österreich, Italien, Belgien, Frankreich und Niederlande verhängt. Das Ermittlungsverfahren war bereits im Jahr 2004 eingeleitet worden.
Von dem Ermittlungsverfahren war auch die Hansa Metallwerke AG betroffen. Der betreffende Bußgeldbescheid lautet auf EUR 14,8 Mio. Hansa prüft die juristische Möglichkeiten.
Von dem Ermittlungsverfahren war auch die Hansa Metallwerke AG betroffen. Der betreffende Bußgeldbescheid lautet auf EUR 14,8 Mio. Der HaustechnikDialog hat
hier darüber berichtet.
Die Begründung für die Geldbuße liegt dem Vorstand der Hansa Metallwerke AG noch nicht vor. Dem Vernehmen nach stützt sich die EU-Kommission auf die von ihr entwickelten Bußgeldleitlinien, die durch den Europäischen Gerichtshof noch nicht geprüft wurden. Diesen Leitlinien stehen erhebliche europarechtliche Bedenken entgegen, weil sie die kleinen und mittleren Unternehmen zugunsten von Großunternehmen unverhältnismäßig stark belasten. Der Vorstand der Hansa Metallwerke AG wird daher nach Eingang der Begründung eingehend prüfen, ob er sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben wird.
Unabhängig vom Ausgang eines etwaigen Klageverfahrens wird die Geldbuße die Ertragslage des Unternehmens nicht nachteilig beeinflussen, da die Hansa Metallwerke AG für diesbezügliche Risiken bereits in früheren Jahresabschlüssen durch Bildung auskömmlicher Rückstellungen Vorsorge getragen hat. Auch die Finanzierung der Geldbuße ist seit geraumer Zeit gesichert.