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News vom 20.07.2010

Dämmung trotz Jugendstilfassade

Denkmalschutz kann mit energetischer Sanierung im Einklang stehen. Auch in denkmalgeschützten Gebäuden lassen sich Energiekosten reduzieren. Wichtig ist ein stimmiges Gesamtkonzept.

Denkmalschutz kann mit energetischer Sanierung wie hier in Freiburg im Einklang stehen. Foto: Zukunft Altbau
Denkmalschutz kann mit energetischer Sanierung wie hier in Freiburg im Einklang stehen. Foto: Zukunft Altbau
Denkmalgeschützte Gebäude sehen gut aus und geben dem Stadtteil ein unverwechselbares Gesicht. Die Erhaltung der baukulturellen Denkmäler ist auf lange Sicht aber nur möglich, wenn Eigentümer und Benutzer sie mit vertretbaren Energiekosten bewirtschaften können. „Ziel einer Sanierung sollte sein, Denkmalschutzinteressen mit den Energieeinsparmaßnahmen in Einklang zu bringen“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg. „Dass das möglich ist, zeigen viele sanierte denkmalgeschützte Altbauten. Dafür bedarf es jedoch der Einbindung aller Beteiligten, etwa bei der Innendämmung von denkmalgeschützten Fassaden oder dem Einbau neuer Fenster.“ Auskunft gibt es beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau: 08000 12 33 33.

Die Zahl der Baudenkmale in Baden-Württemberg wird auf rund 90.000 geschätzt, etwa 80.000 davon sind Wohnhäuser. Das sind etwa drei Prozent der 2,3 Millionen Wohngebäude im Südwesten. Viele von Ihnen sind älter als hundert Jahre. „Aufgabe des Denkmalschutzes ist die weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes“, weiß Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. „So dürfen etwa Jugendstilfassaden aus der Jahrhundertwende nicht einfach hinter einer Wärmedämmung verschwinden.“

Doch auch für diese Gebäude gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Energie einzusparen. Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Planung der energetischen Sanierung Denkmalschutzbehörde, Architekten, Fachplaner, Bau- und Energieexperten, Handwerker und die Nutzer eng zusammenarbeiten.

Beispiel Fassade: Bei einer Blockrandbebauung ist oftmals nur die Fassade zur Straße hin gegliedert und liebevoll verziert, die Fassade zum Hof und zum Nachbargebäude dagegen lediglich verputzt. „In diesen Fällen kann die Hoffassade von außen gedämmt werden, zur Straßenseite besteht die Möglichkeit der Innendämmung“, so Gerhard Freier. Wichtig ist, dass Material und Konstruktion der Wand aufeinander abgestimmt und bauphysikalisch geprüft werden. Wird eine Fassade von innen gedämmt, empfiehlt sich der Einsatz von Calciumsilikat- oder Mineraldämmplatten.

Bei denkmalgeschützten Fenstern sind die Behörden besonders genau, was die Außenwirkung betrifft. Neue Energiesparfenster mit einem breiteren Rahmen werden in der Regel abgelehnt. Soll ein Fenster ausgetauscht werden, können Fensterbauer die alten Fenster unter Einsatz von Wärmeschutzverglasung nachbauen oder die vorhandenen Fenster restaurieren und den Energieverlust durch eine zusätzliche Isolierglasscheibe im Inneren reduzieren.

Die Wärmedämmung von Dach und Kellerdecke ist meist ohne Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds machbar. Ist der Dachstuhl nicht ausgebaut, besteht die Möglichkeit, einfach die oberste Geschossdecke zu dämmen. „Geht das nicht, kann zwischen und unter den Sparren gedämmt werden. So bleiben die Optik und Proportion des Gebäudes erhalten“, so Gerhard Freier von der Ingenieurkammer. Die Dämmung der Kellerdecke von unten können Hausbesitzer sogar selbst vornehmen. Die Dämmstärke wird hier aber meist von der Raumhöhe begrenzt.

Unproblematisch ist die Energieeinsparung, wenn es um den Austausch der Heizung geht. Auch erneuerbare Energien wie Holzpelletkessel sind kein Problem, nur bei Solaranlagen auf dem Dach gibt es Hindernisse. Auskunft zur energetischen Sanierung denkmalgeschützter Häuser geben Gebäudeenergieberater aus der Region. Informationen liefert auch die Internetseite www.zukunftaltbau.de, Rubrik Gebäude/weitere Themen.
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