Ab dem 1. Juli sind Sie gesetzlich verpflichtet alle Kündigungsdaten eines Mitarbeiters an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln (ELENA), z.B.:
Übersichtsseite
Monatsabrechnung
Mitarbeiterverwaltung - Wann wird das Arbeitsverhältnis beendet? Wann erfolgte die Kündigung?
- War es befristet? Wurde die Befristung verlängert?
- Wer hat wie gekündigt? Wie wurde die Kündigung zugestellt?
- Erfolgte die Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (das Verhalten muss geschildert werden)? Gab es vorher Abmahnungen?
Jedes Unternehmen muss diese Daten senden, auch bei einer Abrechnung über den Steuerberater. Die Daten müssen in diesem Fall also von Ihnen erst dem Steuerberater gemeldet werden, der sie dann weiter meldet.
Bei
www.einfachlohn.de ist das einfacher: Sie finden eine leicht verständliche Erfassungsmöglichkeit, viele Felder sind von einfachLohn vorausgefüllt. Die Meldung selbst führt einfachLohn dann automatisch aus.
Mit www.einfachlohn.de erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung überall und jederzeit, lediglich ein Rechner mit Internetzugang ist eine Voraussetzung!
Damit sind Sie ungebunden und können die Abrechnung auch von unterwegs durchführen! Und in Zukunft auch mit dem iPhone oder dem iPad!
Das Angebot kann jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich getestet werden unter www.einfachlohn.de/testen.