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News vom 28.07.2010

Sonderförderung für Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund seit dem 12. Juli 2010 im Rahmen der neuen Förderrichtlinien zur Innovationsförderung des Marktanreizprogramms bereit. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro sind nun wieder verfügbar, Anträge können jetzt gestellt werden. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden bereits 82.000 Förderanträge bewilligt.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund seit dem 12. Juli 2010 im Rahmen der neuen Förderrichtlinien zur Innovationsförderung des Marktanreizprogramms bereit. Foto: Solarwärme-info.de
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund seit dem 12. Juli 2010 im Rahmen der neuen Förderrichtlinien zur Innovationsförderung des Marktanreizprogramms bereit. Foto: Solarwärme-info.de
Förderfähig sind Solaranlagen ab 20 bis 40 Quadratmetern Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohneinheiten befinden. Außerdem muss die Wärme effektiv der Warmwasserbereitung oder Raumheizung zugeführt werden und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kollektoren müssen beispielsweise das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ tragen. Anlagen mit weniger als 20 Quadratmetern, die zur Heizungsunterstützung gebaut werden, erhalten ebenfalls Fördergelder. Für Anlagen mit mehr als 40 Quadratmetern gewährt die KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW-Förderbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung erbracht werden. Häufig übernehmen Solarfachbetriebe bzw. Hausbanken die Antragstellung für den Eigentümer.

„Mit der Öffnung des Förderprogramms können wir jetzt wieder Kontinuität in der Förderung zusichern. Das ist notwendig, damit die Entscheidungen für neue Investitionen sicher getroffen werden können“, erklärt Dr. Karin Freier, Referatsleiterin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. „Die Kampagne Solar – so heizt man heute macht es für Vermieter sehr viel einfacher als bisher, Informationen zur Planung und Finanzierung von größeren Solaranlagen für ihre Gebäude zu erhalten.“

Die bundesweite Kampagne informiert Vermieter über die Technik, die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Errichtung einer Solarwärmeanlage und die spezifischen Vorteile von Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern. Produkt- und firmenneutrales Infomaterial steht unter www.solarwaerme-info.de/downloads zum kostenlosen Download bereit. Unter www.solarwaerme-info.de/bestellen kann die Broschüre Solarwärme für Mehrfamilienhäuser kostenlos angefordert werden.
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