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News vom 10.08.2010

SMA erhält als erster Wechselrichter-Hersteller Zertifikat gemäß BDEW Mittelspannungsrichtlinie

Als erster Hersteller von Solar-Wechselrichtern hat die SMA Solar Technology AG das Einheitenzertifikat gemäß der Technischen Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erhalten. Die Zertifizierung wurde vom Germanischen Lloyd für die SMA Zentral-Wechselrichter Sunny Central 400HE-11, Sunny Central 500HE-11 und Sunny Central 630HE-11 durchgeführt.

Mit den zertifizierten Wechselrichtern können sich PV-Anlagen jetzt sowohl an der Spannungshaltung als auch an der Netzstützung beteiligen. Foto: SMA
Mit den zertifizierten Wechselrichtern können sich PV-Anlagen jetzt sowohl an der Spannungshaltung als auch an der Netzstützung beteiligen. Foto: SMA
Die Richtlinie fordert u. a. zum ersten Mal die Fähigkeit zur Blindleistungseinspeisung. SMA ist bislang der einzige Wechselrichter-Hersteller, der ein Zertifikat gemäß BDEW-Mittelspannungsrichtlinie erhalten hat. Schneller als andere Marktteilnehmer konnte der führende Wechselrichter-Hersteller zertifizierte Geräte anbieten, die den Anforderungen der Mittelspannungsrichtlinie entsprechen. Mit den zertifizierten Wechselrichtern können sich PV-Anlagen jetzt sowohl an der Spannungshaltung als auch an der Netzstützung beteiligen. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass mehr Photovoltaikanlagen als bisher in das Verteilnetz integriert werden können. Das Einheitenzertifikat ist wiederum die Voraussetzung für die von der BDEW-Richtlinie geforderten Anlagenzertifikate für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 1 MWac.

Nachdem erste Windenergieanlagen schon seit längerem in die Netzregelung eingebunden sind, gibt es seit Anfang 2009 auch entsprechende Gesetze und Richtlinien für größere PV-Anlagen. So schreibt das novellierte EEG für Anlagen mit mehr als 100 kW Leistung generell die Beteiligung am Einspeisemanagement vor: Sie müssen in der Lage sein, die eingespeiste Wirkleistung auf Vorgabe des Netzbetreibers auf definierte Prozentsätze ihrer Nennleistung zu begrenzen. Die Mittelspannungsrichtlinie des BDEW betrifft alle Erzeugungsanlagen, die auf Mittelspannungsebene einspeisen. Sie wurde im Sommer 2008 aktualisiert und stellt neben dem „Netzsicherheitsmanagement“ weit reichende Anforderungen an die Anlagen. So werden beispielsweise wie in der Hoch- und Höchstspannung auch die in Mittelspannungsnetze einspeisenden Erzeugungsanlagen an der Netzregelung beteiligt. Sie müssen während des normalen Netzbetriebs über eine gewünschte Blindleistungseinspeisung ihren Beitrag zur Spannungshaltung im Mittelspannungsnetz leisten und dürfen sich auch im Fehlerfall nicht wie bisher sofort vom Netz trennen. Die technisch hoch komplexen Anforderungen sollen dazu dienen, die Stabilität der Netze auch bei Fehlern im Netz zu erhalten. Auch international gelten zunehmend ähnlich strenge Vorschriften. „International agierende Unternehmen wie SMA, die hier bereits Zertifikate vorweisen können, schaffen ein hohes Maß an Zukunftssicherheit für ihre Kunden“, so SMA Technologievorstand Roland Grebe.

Grebe sieht die Richtlinie insgesamt als eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der Photovoltaik: „Um das Ziel der EPIA (European Photovoltaic Industry Association) von zwölf Prozent Solarstromanteil im Jahr 2020 in Europa zu erreichen, ist ein umfassendes Netzmanagement unabdingbar. Deshalb hat sich SMA schon frühzeitig in diesem Bereich engagiert.“ Die Photovoltaik bietet dabei beste Voraussetzungen für die umfassende Netzintegration, da PV-Strom überwiegend zu Spitzenlastzeiten anfällt und meist dezentral eingespeist wird. Um die PV-Leistung in Deutschland entsprechend der EPIA-Vorgabe zu erreichen, müssten gemeinsam mit den Energieversorgungsunternehmen die geeigneten Richtlinien geschaffen werden, so Grebe. „Dass die Photovoltaik zunehmend in das Netzmanagement einbezogen wird, ist dabei nur konsequent. Einerseits ist der Wechselrichter für diese Aufgaben optimal geeignet. Andererseits ist diese Beteiligung Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Photovoltaik.“ Dafür seien einheitliche Anforderungen an Geräte und Schnittstelle entscheidend – nicht zuletzt, um den Anlagenbetreibern vor allem bei größeren PV-Anlagen einen günstigen Netzanschlusspunkt und damit reduzierte Anschlusskosten sowie Planungssicherheit für ihre Investitionen bieten zu können.
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