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News vom 10.09.2010

Kritik beim Energiekonzept für den Gebäudebereich

Das jüngst von der Bunderegierung vorgelegte Energiekonzept sieht ehrgeizige Ziele für die energetische Gebäudesanierung vor. Bis 2050 will man einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Dazu soll die energetische Sanierungsrate jährlich von 1 Prozent auf 2 Prozent verdoppelt werden. Der Wärmebedarf des Gebäudebestands soll bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent reduziert werden. In der Wohnungswirtschaft regte sich deutliche Kritik am Energiekonzept, da die vorgesehenene Anreize und die finanzielle Ausstattung nicht ausreichend seien.

Ziel des Energiekonzepts für den Gebäudebereich soll eine Verdoppelung der Sanierungsrate von derzeit einem auf zwei Prozent sein. Doch innerhalb der Wohnungswirtschaft hält man die dafür geplante finanzielle Ausstattung für unzureichend.
Ziel des Energiekonzepts für den Gebäudebereich soll eine Verdoppelung der Sanierungsrate von derzeit einem auf zwei Prozent sein. Doch innerhalb der Wohnungswirtschaft hält man die dafür geplante finanzielle Ausstattung für unzureichend.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) kritisiert, dass beim Energiekonzept von BMWi und BMU Ziele  gesetzt werden, ohne die Wege ausreichend zu gestalten. Das Ziel der Bundesregierung, in 40 Jahren einen nahezu vollständig klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, hält man für nicht realistisch. Die Anreize und geplante finanzielle Ausstattung reichen laut BSI nicht aus. Die Kosten-Nutzen-Relation sieht man nicht berücksichtigt und die Verpflichtung zu unwirtschaftlichen Maßnahmen würfen eigentumsrechtliche Fragen auf.

„Die ohnehin sehr ehrgeizigen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden mit dem Entwurf eines Energiekonzepts von BMWi und BMU noch getoppt", kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD den Entwurf des Energiekonzeptes der Bundesregierung, der zu Beginn dieser Woche in die Diskussion gebracht wurde. Darin ist das Ziel enthalten, bis zum Jahr „2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben". Dies soll durch die gesetzliche Verpflichtung erreicht werden, den Standard „Nullemission" bis 2050 auch für alle bestehenden Gebäude einzuführen. „Der Entwurf der beiden Ministerien lässt die Einbindung des eigentlich zuständigen Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vermissen. Die Chance, Erkenntnisse aus den derzeit im BMVBS laufenden Evaluierungsprozessen zu nutzen, wird ohne Not vertan. Außerdem wird erneut der Fehler gemacht, die sehr vielfältige Immobilienstruktur in Deutschland über einen Kamm scheren zu wollen. Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich", setzt Kießling den dringenden Appell einer genaueren Untersuchung der einzelnen Immobilienbestände, bevor Ziele gesetzt werden.

Viele Ansätze aus dem ersten Diskussionsentwurf des vorgeschlagenen Energiekonzepts der Bundesregierung werden laut Kießling von der BSI begrüßt und mitgetragen. Das gelte insbesondere für die (Wieder-)Einführung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die dringend notwendige Anpassung und investitionsfreundliche Ausgestaltung des Mietrechts und die deutlich bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Die in den vergangenen Jahren mit bis zu 1,5 Mrd. Euro ausgestatteten KfW-Förderprogramme hätten eine Sanierungsquote von rund 1,8 Prozent des gesamten Gebäudebestandes generiert. Vor dem Hintergrund der auf 400 Mio. Euro gekürzten Fördermittel sei im Jahr 2011 mit einer deutlich rückläufigen Sanierungsquote zu rechnen. Die BSI geht davon aus, dass 5 Mrd. Euro jährlich benötigt werden und deshalb im Energiekonzept zu verankern sind, allein, um die Ziele für 2020 zu erreichen. Wichtig sei es, die Eigentümer im Laufe des Gebäudesanierungszyklus' bei der Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen und damit auch die Mieter zu entlasten.

Die BSI fordert die Bundesregierung ferner auf, allen Akteuren der Immobilienwirtschaft gleichermaßen passende Förderinstrumente bereitzustellen – unabhängig, ob es sich um steuerliche Abschreibung oder um direkte Förderung handelt. Kommunen, gewerbliche und private Wohnungsunternehmen wie auch private Immobilieneigentümer müssten in gleichem Maße in die Lage versetzt werden, energetische Sanierungen voranzutreiben, zum Beispiel zusätzlich durch steuerliche Förderungsmaßnahmen wie der Wiedereinführung einer degressiven AfA oder Investitionszulagen.

Es passe nicht zusammen, dass das Energiekonzept einerseits die Grenzen der wirtschaftlichen Belastungen der Eigentümer deutlich erkennt und andererseits für die Zukunft stufenweise Investitionspflichten angekündigt. „Probleme werden nicht durch Verschieben in die Zukunft gelöst und Verpflichtungen zu unwirtschaftlichen Maßnahmen werfen eigentumsrechtliche Fragen auf. In diesem Punkt muss das Energiekonzept ebenfalls dringend überarbeitet werden: Nicht jede Immobilie kann klimaneutral saniert werden. Nicht jeder Mieter wird die höhere Miete einer vollständig energetisch sanierten Immobilie tragen können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, in das Energiekonzept eine Kosten-Nutzen-Sichtweise aufzunehmen", so der BSI-Vorsitzende.


Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die Sanierungsanforderungen des Energiekonzepts der Bundesregierung als vage und halbherzig:

„Die Zielvorgaben, wie Nullemission für alle Gebäude bis 2050, Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate von jährlich 1 Prozent auf 2 Prozent und Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020 bzw. um 80 Prozent bis 2050, sind gut und richtig“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Teil des Energiekonzepts der Bundesregierung für die energetische Gebäudesanierung. „Mir fehlen aber konkrete ordnungspolitische Vorgaben, Regelungen zur Kontrolle und zum Vollzug und eindeutige Aussagen zu Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel die künftige finanzielle Ausgestaltung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. So bleibt das Konzept der Bundesregierung für die Gebäudesanierung halbherzig und vage.“

Der Deutsche Mieterbund betonte, dass ohne eine umfassende öffentliche Förderung die Sanierung der Wohnungsbestände unrealistisch sei. Förderprogramme, wie zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, schafften Investitionsanreize für Vermieter und sicherten bezahlbare Mieten auch nach der energetischen Sanierung.

„Zwar kündigt die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept eine deutlich bessere Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms an. Was soll man aber von einer derartigen Aussage halten, wenn die Bundesregierung gleichzeitig im Rahmen ihres Sparpakets die Finanzmittel für dieses Programm von zuletzt einer Milliarde Euro auf nur noch 450 Millionen Euro zusammenstreicht“, fragte Siebenkotten. Gleichzeitig warnte er vor Mietrechtsänderungen, der angekündigten investitionsfreundlicheren Gestaltung des Mietrechts. „Schon heute zahlen Mieter die energetischen Modernisierungen über drastische Mieterhöhungen. Hier sind eher Entlastungen notwendig als neue Belastungen für Mieter.“

Der Deutsche Mieterbund fordert, dass jährlich mindestens zwei Milliarden Euro für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung stehen müssen, wie zuletzt im Jahr 2009. Außerdem müssen 500 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm und 250 Millionen Euro für kommunale Projekte in bestimmten Sanierungsgebieten bereitgestellt werden.


Auch der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert das Energiekonzept der Bundesregierung:

„Der von der Bundesregierung für den Gebäudebestand geplante Standard Null-Emission wird viele Eigentümer langfristig dazu zwingen, ihre Häuser abzureißen“, kommentiert Andreas Stücke, Generalsekretär der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, das Energiekonzept der Bundesregierung.

Der Verband wies darauf hin, dass knapp 30 Millionen Wohnungen in Deutschland vor Inkrafttreten der Ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 gebaut wurden. Diese Wohnungen nach den heute gültigen energetischen Anforderungen zu sanieren, sei für das Gros der Eigentümer schon nicht zu bezahlen. Haus & Grund schätzt die Kosten der Sanierung eines Einfamilienhauses aus dem Jahr 1970 mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern nach heutigen Standards auf etwa 70.000 Euro. Eine Sanierung auf den Zwangsstandard Null-Emission erhöhte die Kosten noch einmal um mindestens 20.000 bis 30.000 Euro, da zusätzlich beispielsweise eine Solaranlage sowie eine Wärmepumpe installiert werden müssten.

„Selbst wenn die Öl- und Gaspreise durch die Decke schießen, werden sich diese Investitionen für die Eigentümer nicht rechnen“, so Stücke. Die Hauseigentümer ließen sich diese Attacke auf die Eigentumsfreiheit nicht gefallen.
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