In einem Rundschreiben und in ihrem newsletter hat die KfW jetzt bekann gegeben, dass in den Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" und Energieeffizient Sanieren" Berechnungen auf Basis der DIN V 18599 ab sofort nicht mehr akzeptiert werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) akzeptiert in den Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" und Energieeffizient Sanieren" bis auf Weiteres keine Berechnungen auf Basis der DIN V 18599 mehr.
Wer ein KfW-Effizienzhaus entweder bauen oder ein altes Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus verwandeln will, braucht einen Sachverständigen, der den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard berechnet. Diese Berechnung kann auf Basis verschiedener DIN-Vorschriften erfolgen.
Bei den Berechnungen für Wohngebäude nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Softwarelösungen sind der KfW nach eigenen Angaben ungewöhnlich starke Abweichungen zum alternativen Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 aufgefallen. Man habe daher den zuständigen Fachverband darüber informiert und um Korrektur gebeten.
Bis auf Weiteres hat die KfW nun beschlossen, Berechnungen auf Basis der DIN V 18599 ab sofort nicht mehr zu akzeptieren.
Bei der Erstellung der Dokumente zum Antrag, insbesondere der "Bestätigung zum Kreditantrag" für die Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" oder "Energieeffizient Sanieren" weist die KfW darauf hin, dass ab sofort nur noch die Berechnungen auf Basis der folgenden Standards akzeptiert werden :
• DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 oder
• bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard (PHPP).