In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2995) hat die Bundesregierung ) für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im kommenden Haushaltsjahr insgesamt 436 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen 2011 aus dem Sondervermögen ”Energie- und Klimafonds“ 500 Millionen Euro bereit gestellt werden. Dies hatte die Bunderegierung am 28.10.2010 im Bundestag bekannt gegeben.
Die Bundesregierung sieht Effizienzsteigerungen bei Heizungsanlagen als einen wichtigen Baustein bei einer energetischen Sanierung.
Nach Vorstellung des „Energiekonzepts – Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ der Bundesregierung am 06./07. September 2010 ergaben sich angesichts der Haushaltslage und Haushaltsplanung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Unklarheiten. So hat die Fraktion in der Kleinen Anfrage
(17/2995) vom 17.09.2010 zum Energiekonzept der Bundesregierung, speziell zum Gebäudesektor, 44 Detailfragen gestellt.
Angefragt wurde dabei unter anderem wie beispielsweise die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage und der unklaren Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms über 2011 hinaus die Sanierungsquote auf 2 Prozent steigern will? Ganz konkret wurde dabei auch nach der Höhe der zur Verfügung gestellten Summe für die deutlich bessere Ausstattung des bewährten CO2-Gebäude- sanierungsprogramms gefragt.
Am 28.10.2010 hat die Bundesregierung im Bundestag geantwortet (17/3341), dass im Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im kommenden Haushaltsjahr insgesamt 436 Millionen Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen sind. 2011 sollen zudem zusätzlich aus dem Sondervermögen ”Energie- und Klimafonds“ 500 Millionen Euro bereit gestellt werden.
Auf die Frage, ob eine Fortführung des Marktanreizprogramms zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. Euro pro Jahr geplant ist, äußerte die Bundesregierung, dass das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ fortgeführt werden soll. Die Höhe der zusätzlichen Mittel soll in dem jährlichen Wirtschaftsplan geregelt werden.
Weitere Informationen zur Anfrage 17/2995 finden sich
hier im Internet.