Der Plan der nordrheinwestfälischen Landesregierung, mit einer gesetzlichen Änderung der Gemeindeordnung Stadtwerken mehr Spielraum für wirtschaftliche Betätigung zu geben, setzt tausende Handwerksunternehmen in NRW unter massiven Konkurrenzdruck. Es ist ein Druck, dem die Betriebe, aufgrund der privilegierten Stellung der Stadtwerke im öffentlichen System nicht Stand halten können. Mit der geplanten Gesetzesänderung, die die Regelung von CDU und FDP aus 2007 wieder aufhebt, entsteht eine verzerrte Wettbewerbssituation. Kommunale Betriebe dürften danach alles das machen, was SHK-Handwerksbetriebe leisten und wovon diese leben.
Hans-Peter Sproten, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, Nordrhein-Westfalen. Bild: FV NRW
Gleicher als gleich – Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft
In einer Anhörung im NRW-Landtag am 5.11.2010 hat der Fachverband klare Position bezogen und die massiven Schwachstellen der Gesetzesnovelle angemahnt. „Ohne ersichtlichen Grund wird die gute und über Jahrzehnte gepflegte Partnerschaft zwischen Versorgern und Handwerk aufs Spiel gesetzt“, so Hans-Peter Sproten, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW. „Keiner ist gegen die Änderung der Gemeindeordnung, um Stadtwerken die Möglichkeit einer überregionalen Betätigung bei der Versorgung mit Gas, Strom oder Wasser zu bieten“, so Sproten. „Aber dieser Gesetzesentwurf befindet sich marktwirtschaftlich betrachtet in einer totalen Schieflage. Man zielt auf die vier großen Energieunternehmen und trifft die mittelständischen Handwerksbetriebe“.
Ein klares Nein zu unfairem Wettbewerb
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten Stadtwerke demnächst fast alle Tätigkeiten auch in Gebäuden anbieten. Sollten kommunale Betriebe sich mit den politisch befürworteten Vorteilen im Bereich des Handwerks betätigen, werden Handwerksbetriebe zwangsläufig chancenlos sein. Konsequenzen aus dem Wegbrechen von Umsätzen werden auf lange Sicht Arbeitsplatzverluste aufgrund betriebsbedingter Kündigungen sein. „Wir werden die jetzige Fassung der Gesetzesnovelle auf keinen Fall mittragen und fordern eine gesetzliche Klarstellung, dass bestimmte Dienstleistungen für kommunale Anbieter nicht zulässig sind und dass es eine eindeutig definierte Grenze der Zuständigkeiten gibt“, so Hans-Peter Sproten.
Das Handwerk fordert klare Grenzen
Die klare Abgrenzung zwischen den Tätigkeitsfeldern des Handwerks und denen der Stadtwerke fehlt. „Es ist schon erstaunlich, dass insbesondere die bisherigen Partner des Handwerks aus dem Versorgungsbereich diese für Handwerksunternehmen mit katastrophalen Auswirkungen verbundene Entwicklung forcieren“, so Hans-Peter Sproten. „Partnerschaft sieht etwas anders aus. Wir erwarten ein deutliches Bekenntnis zur Aufgabenteilung: Wasser- und Energielieferung durch Versorgungsunternehmen und ab dem Hausanschluss wird das Handwerk tätig. Diese Grenze ist seit Jahrzehnten klar definiert“. Stadtwerke, die auch weiterhin partnerschaftlich mit den Handwerksunternehmen weiterarbeiten wollen, sollten schnellstens Einfluss auf ihre eigenen Vertreter und die Politik nehmen, so der Appell des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW.