
Mit einem Mustervertrag wollen die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Solarenergie-Förderverein Aachen (SFV) den Stromnetzbetreibern bei ihrem Widerstand gegen den Solarstrom den Wind aus den Segeln nehmen. Das Ziel: ein bundesweit einheitlicher Einspeisevertrag für Solarstrom.
Um die Unsicherheit von vielen zukünftigen PV-Anlagenbetreibern bei dem vom jeweiligen Netzbetreiber vorgelegten Einspeisevertrag abzuschaffen, wurde vom SFV Aachen ein bundesweit einheitlicher Mustervertrag initiiert und gemeinsam mit der DGS erarbeitet. Der Mustervertrag wird von renommierten Verbänden wie Bund der Energieverbraucher, Bundesverband Erneuerbare Energien, Eurosolar, Deutscher Fachverband Solarenergie, Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft sowie vielen Solar-Initiativen mitgetragen. Unterstützung wird auch von Greenpeace, WWF, Deutscher Naturschutzring und anderen Umweltorganisationen erwartet.
Ein neuer Mustervertrag bietet Rechtssicherheit für Solarstromanlagenbetreiber.
Über 500 unterschiedliche Einspeiseverträge für Photovoltaikanlagen der Netzbetreiber wurden von der Aachener Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning geprüft. Die Solarverbände vermuten hinter der Vertragsflut eine Taktik, um die Investoren zu verunsichern. Unverständliche Klauseln und Kündigungsrechte sowie Abweichungen von den EEG-Regelungen sollen den Bauherren anscheinend das Interesse an der eigenen Solarstromanlage nehmen. Außerdem kostet jede Auseinandersetzung mit den Stromversorgern zunächst einmal Zeit, Nerven und schließlich viel Geld - auch, wenn man sich dann doch außergerichtlich einigt.
Den vom SFV entworfenen Mustervertrag hat Ralf Haselhuhn vom DGS-Landesverband Berlin Brandenburg in technischer Hinsicht überarbeitet und die Rechtsanwältin Dr. Bönning rechtlich geprüft. Sie begrüßt diese Initiative der Solarverbände: „Die Anwendung eines solchen Mustervertrages wäre in der Praxis eine große Erleichterung, weil sich dadurch Einspeiser und Netzbetreiber über die notwendigen Punkte einigen und Rechtsstreitigkeiten vermeidbar wären."
Entweder den Muster-Vertrag der Solarverbände oder gar keinen Vertrag
Frau Bönning dazu: „Viele Einspeiser wissen nicht, dass auf Grund der Vertragsfreiheit ein Vertrag mit dem Netzbetreiber auch dann gültig ist, wenn er von den Regelungen des EEG zu seinem eigenen Nachteil abweicht. Enthält ein Vertrag unzumutbare Klauseln, muss ihr der Betreiber nicht unterschreiben. Im Zweifelsfall lieber keinen Vertrag als einer schlechten."
Der Mustervertrag kann hier heruntergeladen werden.