Neue VBI-Satzung erleichtert Beitritt von Unternehmen junger Bürogründer und Nachfolger – Verband hält an strengen Qualitätskriterien fest.
„Der VBI will sich weiter verjüngen und neugegründeten Unternehmen schneller eine Perspektive im führenden Wirtschafts- und Berufsverband der unabhängigen Planer und Berater bieten. Dabei sind Fachqualifikation, Berufserfahrung und Integrität weiterhin die zentralen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Verband Beratender Ingenieure. Unternehmensgründer im Planungsbereich zeigen Mut und Können. Damit passen sie hervorragend zu uns“, sagte heute VBI-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. Klaus Rollenhagen anlässlich der Vorstellung der neuen VBI-Satzung in Berlin.
Der VBI hat sich im Oktober eine neue Satzung gegeben, die ab sofort durch die Eintragung ins Vereinsregister gilt. Dabei hat der VBI die Satzung deutlich vereinfacht und verschlankt. Gleichzeitig hat der Verband die Kernziele seiner Arbeit gefestigt.
Rollenhagen: „Die neue Satzung gibt den Büros Beratender Ingenieure und unabhängiger Ingenieurgesellschaften gleichermaßen eine Heimat. Denn die VBI-Satzung stärkt das Selbstverständnis des Verbandes als Vertretung von Ingenieurunternehmen. Sowohl Ein-Mann- und Kleinbüros als auch große Ingenieurgesellschaften müssen sich als Unternehmen begreifen, um wirtschaftlichen Erfolg zu haben.“
Der 1903 in Berlin gegründet VBI ist mit der neuen Satzung zukunftstauglich aufgestellt. Dabei hat er streng darauf geachtet, seinen Grundprinzipien Unabhängigkeit, Qualität und Wissensorientierung konsequent treu zu bleiben. Die neue VBI-Satzung ist unter „www.vbi.de -> der VBI“ frei zugänglich.
Unternehmensgründer müssen wie alle persönlichen Vertreter von VBI-Mitgliedsunternehmen künftig mindestens fünf Jahre Berufserfahrung aufweisen. Anders als früher sind Erfahrungen in der Position als leitender Angestellter oder Prokurist in einem unabhängigen Ingenieurunternehmen nicht mehr nachzuweisen. Es reicht die leitende Tätigkeit im eigenen Büro.