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News vom 22.03.2011

Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen

Nach der Schneeschmelze rät die Bayerische Ingenieurekammer-Bau: Kommunen und Eigentümer sollen Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen. Die Kammer hilft bei der Suche nach qualifizierten Ingenieuren.

Nicht nur Autofahrer haben in diesem Winter unter den Schneemassen gelitten. Auch viele Dächer wurden durch den Schnee stark belastet. Schneit es viel und bleibt der Schnee lang auf den Dächern liegen, kann die Standsicherheit des Daches darunter leiden. Deshalb sollten Eigentümer von Gebäuden, deren Dächer über längere Zeit von großen Schneelasten betroffen waren, nach dem Winter den Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen. Das empfiehlt Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Das gilt besonders, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie zum Beispiel Verformungen, Risse oder lockere Verbindungen aufweist“, sagte Schroeter in München.

Mit dem Abtauen des Schnees, ist die Gefahr noch längst nicht überstanden, denn wie alle technischen Produkte altern auch Dächer mit der Zeit. Die Tragsicherheit verschlechtert sich und das Gefahrenpotenzial steigt. Betroffen sind nicht nur Flachdächer von zum Beispiel Sporthallen, Baumärkten oder Lagerhallen. „Auch bei speziellen Dach- und Deckenkonstruktionen lohnt sich ein prüfender Blick durch einen Bauingenieur“, sagt Schroeter.

Bei einer Prüfung untersucht ein Bauingenieur das Dach vor Ort auf sichtbare Schäden. Er schaut zum Beispiel nach gebrochenen Ziegeln. Dort könnte Feuchtigkeit eintreten, die wiederum Schaden an Holz anrichten kann. Auch alle statisch relevanten Bauteile wie tragende Holz-, Stahl- beziehungsweise Stahlbeton und Spannbetonteile sowie Stützen, Lager und Gelenke werden von ihm genau untersucht. Besonders Augenmerk gilt Rissen, Verformungen und Durchfeuchtungen, Ausblühungen und Abplatzungen.

Grundsätzlich gilt im Winter: Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Schroeter warnt allerdings davor, das Dach selbst abzuräumen. Das sei äußerst gefährlich: „Eine unterschätzte Gefahr sind dabei Dachfenster, die zur Falle werden können.“ Jeden Winter gebe es Unfälle mit schweren Verletzungen. Schroeter empfiehlt ein entsprechendes Unternehmen mit den Schneeräumarbeiten zu beauftragen.

Schneefall allein sei selten die Ursache für einstürzende Dächer, so Schroeter. Meistens liegt eine Kette von Ursachen vor. Gefährlich sei die Kombination aus Schnee und Eis. Denn zehn Zentimeter Eis können bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen.

In Deutschland sind die in den Nachweisen anzusetzenden Schneelasten in der DIN 1055-5 geregelt. Für jeden Ort gibt es durch die Zuteilung von Schneelastzonen genaue Regeln. „Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausreichend dimensioniert ist, sollte man sich an ein örtliches Ingenieurbüro wenden“, rät Schroeter. Wer die Werte nicht kennt, kann im Bauamt seiner Gemeinde nachfragen.

Liste mit qualifizierten Ingenieuren

Bei der Suche nach qualifizierten Ingenieuren hilft die Bayerische Ingenieurekammer-Bau gerne weiter. Unter folgendem Link finden Suchende in der Liste „Wiederkehrende Bauwerksprüfung“ die Kontaktdaten von fachkundigen Kammermitgliedern:
www.bayika.de/de/planersuche/wbp/

Auf Grund ihrer Fachkenntnis sind die in der Tragwerksplanung tätigen Ingenieure besonders geeignet, die Überprüfungen durchzuführen. Auch Ingenieurreferentin Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Irma Voswinkel hilft unter der Telefonnummer 089 419434-29 und der E-Mail-Adresse: [email protected] gerne weiter.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat hier zum Thema Schneelast ein Merkblatt herausgegeben, in dem alles Wissenswerte erläutert wird.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit Sitz in München vertritt die beruflichen Belange und Interessen ihrer mehr als 5800 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Ingenieure aus dem Bauwesen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer gehören die Beratung der Mitglieder, der Schutz der beruflichen Belange, die Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten, die Förderung der Baukultur, Wissenschaft und Technik sowie die Stärkung der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Die Bayerische Ingenieurekammer wurde 1990 gegründet und ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. (Internet: www.bayika.de)

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