Am 21.05.2001 hat der Bundesrat der VN-TrinkwV zugestimmt und diese wird am 01.01.2003 in Kraft treten. Wichtig ist zu wissen, dass der Kupfer-Grenzwert von 3 auf 2mg/l gesenkt wurde. Für Kupferrohrinstallationen gilt daher zukünftig:
pH-Wert < 7,4* Überwachung des Trinkwassers bei öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen durch das Gesundheitsamt
*In einigen Gebieten Norddeutschlands weisen Wasseranalysen einen pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4 auf.
Aktuelle DIN 50930-6 (August 2001)
Diese Norm beschreibt u.a. den Einfluss von Werkstoffen auf die Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit und nimmt im Anwendungsbereich Bezug auf die Trinkwasserverordnung. Hierbei werden Grenzparameter für Kupferrohre festgelegt und die daraus resultierenden Auswirkungen.
Für Kupferrohrinstallationen gilt daher zukünftig:
pH-Wert >= 7,4 Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit bei Kupferinstallationen wird als vertretbar angesehen
pH-Wert = 7,4 - 7,39 (TOC* > 1,5g/m³) Kupferinstallationen nicht ohne Einzelprüfung einsetzbar
pH-Wert < 7,0 Kupferinstallationen nicht ohne Einzelprüfung einsetzbar
* In einigen Gebieten Norddeutschlands weisen Wasseranalysen einen TOC-Wert bis zu 4,2g/m³ auf.
Diese Norm schränkt also den Anwendungsbereich von KupferInstallationen ein. Jeder Sanitärinstallateur sollte daher vor Einbau einer Kupferinstallation sich über die Trinkwasserbeschaffenheit fachkundig machen, um rechtliche Konsequenzen aus dem Wege zu gehen.Diverse Wasserversorger empfehlen sogar für die Hauswasserinstallation auf den Einsatz des Werkstoffes Kupfer als Material zu verzichten. Dies geht aus Rundschreiben an die Vertragsinstallateure hervor.
Es wird angeraten, auf geeignetere Werkstoffe umzusteigen.
Die neueste Version dieser Norm finden Sie hier .