Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 28.06.2011

Baugewerbe sieht Änderungsbedarf bei steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Anlässlich der Öffentlichen Anhörungen am 27.06.2011 durch den Wirtschafts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa:

Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen soll, so das deutsche Baugewerbe, der Ersatzneubau gleichberechtigt in das gesamte Förderinstrumentarium einbezogen werden.
Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen soll, so das deutsche Baugewerbe, der Ersatzneubau gleichberechtigt in das gesamte Förderinstrumentarium einbezogen werden.
„Wir begrüßen es, dass die Politik energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich fördern möchte. Das ist auch notwendig, wenn die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden und die Energiewende gelingen soll.“

Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung verlangt der Spitzenverband der deutschen Bauwirtschaft, der als einziger Vertreter der Bau ausführenden Wirtschaft an der Anhörung im Finanzausschuss beteiligt ist, Änderungen im Detail an dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.

Pakleppa weiter: „Es muss gesetzlich eindeutig geregelt werden, dass alle Maßnahmen als förderfähig gelten, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes dazu beitragen, das geforderte energetische Niveau zu erreichen und die bisher bereits in den KfW-Programmen zur CO2-Gebäudesanierung gefördert worden sind. Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert.“

Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen soll, so das deutsche Baugewerbe, der Ersatzneubau gleichberechtigt in das gesamte Förderinstrumentarium einbezogen werden. „Das ist zwingend notwendig, denn bei einer Vielzahl von Wohngebäuden ist eine energetische Sanierung wirtschaftlich nicht möglich. Daher macht es Sinn solche Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle energieeffizient neu zu errichten.“ Erläuterte der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

Schlussendlich soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten, damit die Steuerpflichtigen die klimaförderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht hinausschieben. Deshalb ist es angezeigt, das Gesetz bereits mit seiner Verkündung in Kraft treten zulassen, um die in diesem Jahr begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu begünstigen.

„Wir sind davon überzeugt, dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zusammen mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm die richtigen Anreize für Hauseigentümer, Wohnungsbesitzer und Investoren setzt, damit der Umstieg auf erneuerbare Energien gelingen kann.“ So Pakleppa abschließend.
Aktuelle Forenbeiträge
Sandrapv1991 schrieb: Guten Morgen, Ich habe eine Wolf CHA 07 und habe ein Zeitprogramm...
Hamburgerjunge schrieb: Moin aus Hamburg, seit Feb. 2026 läuft meine WP Buderus 7kw...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Environmental & Energy Solutions
ENERGIE- UND SANITÄRSYSTEME
Website-Statistik