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News vom 05.07.2011

NRW-Kabinett beschließt bundesweit erstes Klimaschutzgesetz

NRW wird Vorreiter beim Klimaschutz. Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit gesetzlichen Klimaschutzzielen auf den Weg gebracht. Erstmals in der Bundesrepublik werden damit Minderungsziele für Treibhausgasemissionen in einem Gesetz festgelegt.

„Die Landesregierung setzt mit dem Klimaschutzgesetz eines der wichtigsten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und legt die Basis für die Energiestrategie der Zukunft“, sagte NRW-Klimaschutzminister Johannes Remmel. „Das Gesetz trägt dabei den Interessen der Menschen genauso Rechnung wie denen der Wirtschaft. Denn Ökologie und Ökonomie sind keine Gegensätze. Nur gemeinsam werden wir erfolgreich sein“, so Remmel. Nach dem Beschluss des Kabinetts wird nun die Verbändeanhörung gestartet. Ziel ist es, dass das Gesetz im Sommer in den Landtag eingebracht wird.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden in NRW der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt. <br />
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden in NRW der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes sind u.a.:

  1. Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
  2. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
  3. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.
  4. Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.
  5. Die Klimaschutzziele sind im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele der Raumordnung, und ansonsten als Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren.
  6. Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
  7. Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf herausragende Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.
Remmel: NRW wird Industrie- und Energieland bleiben
Dem Energieland Nordrhein-Westfalen kommt bei der Erreichung der Klimaschutzziele in Europa eine besondere Verantwortung zu, da in NRW etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert, knapp 30 Prozent des in der Bundesrepublik benötigten elektrischen Stroms erzeugt, fast ein Viertel der deutschen Endenergie und 40 Prozent des bundesdeutschen Industriestroms verbraucht werden. Remmel: „Wir wollen unsere Wirtschaft stärken und zugleich wirksamen Klima- und Umweltschutz sicherstellen. Der richtige Weg ist, beides zusammen zu führen: Mit ökologischer Erneuerung und Klimaschutz sind große wirtschaftliche Chancen verbunden. Wir wollen und müssen sie für Nordrhein-Westfalen nutzen.“

Bereits heute sind allein in NRW etwa 24.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen der Erneuerbaren Energien beschäftigt - Tendenz steigend. Prognosen sagen voraus, dass die Zahl bis 2020 bundesweit auf etwa 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeiter ansteigen wird - damit wären mehr Menschen im Bereich der Umweltwirtschaft beschäftigt als heute etwa in der Chemieindustrie. Mit dem Fortschrittsmotor Klimaschutz werden neue Arbeitsplätze entstehen, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt. Dass Klimaschutz Wirtschaftsförderung bedeutet, haben zuletzt führende deutsche Wirtschaftsvertreter betont.


Klimaschutz ist pure ökonomisch Vernunft
Remmel: „Klimaschutz ist daher keine Umwelt- und Naturromantik, sondern pure ökonomische Vernunft.“ Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Kosten durch Klimaschäden in Nordrhein-Westfalen aufsummiert bis zum Jahre 2050 auf mehr als 70 Milliarden Euro, sofern keine Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden. Das Nichtstun wäre bei weitem teurer als zu handeln. Darauf weist kein geringerer als der ehemalige Chefökonom der Weltbank, Nicolas Stern, hin: Ungebremster Klimawandel wird 5 bis 20 Prozent des globalen Sozialprodukts verschlingen – aktive Klimapolitik dagegen nur etwa ein Prozent kosten!

Der Hitzesommer 2003, der Orkan Kyrill 2007, die Starkregen-Ereignisse 2008 und der Schneewinter 2010/2011: Deutschland, aber vor allem NRW, ist mit seiner hohen Bevölkerungsdichte, einer teuren Infrastruktur und einer ausgeprägten Land- und Forstwirtschaft sehr verletzlich gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.

Nach einer Berechnung des DIW würden auf Deutschland Kosten durch Klimaschäden bis zum Jahr 2050 von bis zu 800 Milliarden Euro zukommen.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalens findet sich hier im Internet.

 
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