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News vom 18.08.2011

Ende des Jahres muss der Dachboden gedämmt sein

Jetzt aber hurtig! Am 31. Dezember 2011 läuft die nächste Frist ab, bis dahin müssen bei allen Mehrfamilienhäusern bisher ungedämmte oberste Geschossdecken gedämmt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Deshalb sind Immobilienbesitzer durch gesetzliche Vorgaben in der EnEV zum Dämmen verpflichtet. Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht.
Deshalb sind Immobilienbesitzer durch gesetzliche Vorgaben in der EnEV zum Dämmen verpflichtet. Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht.
Altbauten sind energetische Großverbraucher, erst durch eine Dämmung von Außenwänden, obersten und untersten Geschossdecken wird der Heizwärmeverbrauch gesenkt. Deshalb sind Immobilienbesitzer durch gesetzliche Vorgaben in der EnEV zum Dämmen verpflichtet. Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht. Lediglich Besitzer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sind von dieser Vorschrift ausgenommen – sofern sie das Eigentum vor dem 1. Februar 2002 angeschafft haben.

Die EnergieAgentur.NRW rät: „Spätestens jetzt wird es Zeit, sich darüber klar zu werden, ob in Zukunft der Ausbau eines Dachbodens zu Wohnzwecken in Angriff genommen werden soll“, so Dirk Mobers von der EnergieAgentur.NRW. In diesem Fall könne es sinnvoll sein, sich dafür zu entscheiden anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend zu dämmen. Auch dies lässt die EnEV 2009 ausdrücklich zu. Der Experte rät: „Informieren, sich zum Beispiel beim Handwerker des Vertrauens beraten lassen und am besten noch vor Beginn der Heizperiode dämmen.“

Wenn kein Ausbau geplant ist, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke – im Vergleich zur Dämmung des Daches – die deutlich günstigere Maßnahme. Handwerklich begabte Hausbesitzer können die Arbeiten sogar in Eigenleistung durchführen. Wird der Dachboden als Stauraum genutzt, sollte die Dämmung mit druckstabilem Material ausgeführt werden.
Der von der EnEV vorgegebenen Grenzwerte für den Mindestwärmeschutz (Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke von max. 0,24 Watt/(m²•K)) lässt sich mit Hilfe moderner Dämmstoffe leicht erreichen. Die Leistung des jeweiligen Dämmstoffs erkennt man an der Wärmeleitgruppe (WLG). Hierbei gilt das Prinzip: „Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung“. So reicht ein 14 Zentimeter dickes, vollflächig verlegtes Dämmstoff-Paket (WLG 035) im Regelfall aus, um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen.
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