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News vom 03.08.2011

Abwasser richtig abrechnen

Kommunen in Baden-Württemberg führen gesplittete Abwassergebühren ein. Minol erklärt, wie sich das auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt.

Für die Einleitung des Abwassers in die Kanalisation und dessen Reinigung erheben Kommunen eine Abwassergebühr. Bisher war diese Gebühr an den Frischwasserverbrauch gekoppelt und deckte sämtliche Kosten ab: für Schmutzwasser ebenso wie für Niederschlagswasser. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 10. März 2010 zwingt nun alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Abwassergebühren neu zu ordnen. Sie müssen Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abrechnen und eine „gesplittete“ Abwassergebühr einführen, wie sie in vielen Regionen Deutschlands bereits bewährte Praxis ist.

Was bezweckt die neue Gebührenordnung?
Mit dem neuen Verfahren will der Gesetzgeber die Kosten nach dem Verursacherprinzip und damit gerechter verteilen. Eigentümer von Gebäuden mit großen versiegelten Flächen (Beispiel Supermarkt mit vielen Parkplätzen) müssen eine höhere Niederschlagswassergebühr zahlen als Eigentümer kleiner Grundstücke mit unversiegelten Flächen (Beispiel Haus mit Garten). Zudem soll die neue Gebührenordnung Eigentümer dazu bewegen, Regenwasser möglichst auf dem eigenen Grundstück zu nutzen und nicht in die Kanalisation zu leiten. Wer beispielswese Asphalt durch Rasengittersteine ersetzt, Dächer begrünt und Regenzisternen nutzt, zahlt weniger Gebühr.

Wie funktioniert die Umstellung?
Während die Schmutzwassergebühr weiterhin vom verbrauchten Frischwasser (Hauswasserzähler) abgeleitet wird, richtet sich die Niederschlagswassergebühr nach der Größe und Regendurchlässigkeit des Grundstücks. Deshalb müssen die Kommunen zuerst für jedes Grundstück die Grunddaten erfassen: Aus Luftbildern und Katasterdaten leiten sie die Größe der Dachflächen und befestigten Flächen ab. Gebäudeeigentümer werden individuell angeschrieben und abgefragt, um die Regendurchlässigkeit der Flächen zu ermitteln. Schließlich informieren die Kommunen die Eigentümer darüber, wann die neue Regelung wirksam wird und wie sich die Kosten zusammensetzen. Die Kommunen betonen, dass sie keine zusätzliche Gebühr erheben wollen, sondern lediglich die bestehende Gebühr so aufteilen, dass auf der Abwasserrechnung künftig zwei getrennte Posten zu sehen sind.

Was ist bei der Betriebskostenabrechnung zu beachten?
Die neue Gebührenordnung wirkt sich auf die Betriebskostenabrechnung aus. Minol empfiehlt Wohnungsunternehmen, Vermietern und Verwaltern deshalb, folgendes zu beachten:
  • Mieter informieren: Stellt eine Gemeinde auf gesplittete Abwassergebühren um, sollten Vermieter und Verwalter ihre Mieter und Eigentümer über die bevorstehende Änderung der Abrechnung informieren.
  • Änderungen bekanntgeben: Neu ist, dass auf der Abrechnung statt bisher einer nun zwei unterschiedliche Gebühren, für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser, aufgeführt sind. Im Unterschied zur Schmutzwassergebühr, die sich nach dem Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen richtet (Wohnungswasserzähler), darf die Niederschlagswassergebühr nicht nach Verbrauch abgerechnet werden – das hat der Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt.
  • Umlage nach Quadratmetern: Minol empfiehlt, die Schmutzwassergebühr nach Quadratmetern Wohnbeziehungsweise Nutzfläche umzulegen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
  • Verträge anpassen: Vermieter sollten Mietverträge so gestalten, dass Mieter auf jeden Fall ihren Anteil an der Niederschlagswassergebühr zahlen müssen. Verwalter sollten darauf achten, dass Eigentümergemeinschaften einen entsprechenden Beschluss fassen.
Am einfachsten ist es für Eigentümer, die Betriebskostenabrechnung an einen erfahrenen Dienstleister zu delegieren. Minol bietet Kunden an, neben den Wärme- und Wasserkosten auch die „kalten“ Betriebskosten korrekt und rechtssicher zu verteilen. Eigentümer und Mieter bekommen so eine komplette und übersichtliche Gesamtrechnung, Vermieter sind rechtlich auf der sicheren Seite und ersparen sich eine Menge Aufwand.

Gesplittete Abwassergebühr: Der Vorher-Nachher-Vergleich zeigt, wie sich die neue Abwassergebühr auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt. Quelle: Minol



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