Erdgas-Kunden haben ein Recht auf Sonderkündigung, wenn ihr Versorger die Preise erhöht. Darauf weist Jochen Fiedler, Geschäftsführer von Minol Energie, hin.
Minol Energie empfiehlt Vermietern und Verwaltern, bei neuen Gasverträgen
auf eine möglichst lange Festpreisgarantie zu achten. Wenn der aktuelle
Lieferant die Preise erhöht, haben Abnehmer ein Recht auf Sonderkündigung. Bild: Minol
„Wir beobachten, dass einige Grundversorger sich wettbewerbswidrig verhalten. Zum Beispiel werden Kunden so spät über Preissteigerungen informiert, dass ihnen kaum Zeit bleibt, zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Das ist vor allem bei langfristigen Verträgen problematisch, die sich dann automatisch beispielsweise um ein Jahr verlängern“, sagt Fiedler. Wann und wie ein Grundversorger seine Kunden informieren muss, ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Laut § 5 Abs. 2 GasGVV sind Änderungen der Preise oder Bedingungen „mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung“ anzukündigen. Eine Bekanntgabe nur in der Presse oder auf der Internetseite des Stadtwerks reicht nicht aus. Der Versorger ist verpflichtet, zeitgleich mit der öffentlichen Ankündigung alle betroffenen Kunden schriftlich per Brief zu informieren. „Es kommt öfter vor, dass ein Grundversorger die Kundenbriefe erst ein paar Tage oder Wochen nach der öffentlichen Ankündigung verschickt. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Beides muss zur gleichen Zeit erfolgen“, erklärt Fiedler.
Für außerordentliche Kündigungen gilt die Ein-Monats-Frist. Das heißt: Kunden sind ab dem Zeitpunkt, an dem die schriftliche Nachricht zur Preisänderung bei ihnen eingegangen ist, einen Monat lang zur Kündigung berechtigt. Verstreicht diese Frist, verlängert sich der Vertrag entsprechend seiner Laufzeit – zum Beispiel um zwölf Monate. Der Versorger ist dann berechtigt, die Lieferungen ab dem Zeitpunkt der Preisänderung nach dem neuen Tarif abzurechnen. Die meisten Jahresverträge für Erdgas laufen am 30. September oder zum Jahresende 2011 aus. Viele Grundversorger haben angekündigt, ihre Preise zu erhöhen. „Wir empfehlen Vermietern und Verwaltern, ihre bestehenden Gasverträge frühzeitig unter die Lupe zu nehmen. Manche Gewerbekunden haben Sonderverträge mit Fristen, die von der üblichen Regelung abweichen. Wichtig ist, diese Fristen zu kennen, rechtzeitig Angebote einzuholen und zu vergleichen. Beim Abschluss neuer Verträge sind möglichst langfristige Festpreise sinnvoll, weil die Erdgaspreise kontinuierlich steigen“, sagt Fiedler. Ihr eigenes Produkt namens Minogas bietet Minol Energie mit bis zu 36 Monaten Preisgarantie an. Die Gesellschaft hat sich auf die Wohnungswirtschaft spezialisiert. Zu ihrem Service gehört die proaktive Gasbeschaffung: Minol Energie beobachtet, wie sich die Konditionen auf dem regionalen Gasmarkt entwickeln. Das 60-köpfige Vertriebsteam weist Vermieter und Verwalter auf den günstigsten Termin für Neu- und Folgeaufträge hin. Minol Energie übernimmt für Kunden den kompletten Wechselprozess und bietet ihnen auch bei Schwierigkeiten mit dem Vorlieferanten eine professionelle Beratung und Unterstützung.