Am 1. Januar 2004 trat die letzte Handwerksrechtsnovelle (Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften) in Kraft. Die Bundesregierung hat jetzt bekannt gegeben, dass die Beschäftigungssituation im deutschen Handwerk auch nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle 2004 stabil geblieben ist.
2004 waren im Handwerk rund 5,3 Millionen Personen tätig und 2010 waren es 5,1 Millionen.
In einer Antwort (
17/7313) auf die Kleine Anfrage (
17/7155) vom 26.09.2011 der Abgeordneten Kerstin Andreae, Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sich die Bundesregierung jüngst zu den Auswirkungen der Handwerksrechtsnovelle 2004 geäußert.
Die Beschäftigungssituation im deutschen Handwerk ist auch nach Inkrafttreten der Handwerksrechtsnovelle 2004 stabil geblieben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, waren 2004 im Handwerk rund 5,3 Millionen Personen tätig. 2010 habe diese Zahl bei 5,1 Millionen gelegen. 2010 seien insgesamt 155.178 neue Ausbildungsverträge im Handwerk abgeschlossen worden. Gegenüber 2004 sie dies ein Rückgang um gut 13.000 Verträge. Es könne kein Zusammenhang zwischen Beschäftigtenzahlen und Novelle festgestellt werden. Die Zahl der Meisterprüfungen seit 2004 blieb mit rund 23.000 pro Jahr konstant.