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News vom 18.11.2011

Richtiges Lüften in Haus und Wohnung

"Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist", fordert die aktuelle Version der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Grund liegt auf der Hand: Wohnungen und Gebäude müssen in ausreichendem Maße gelüftet werden, damit der Feuchtegehalt der Raumluft nicht zu hoch wird und in der Folge Schimmelpilzbildung begünstigt.

Dichte Gebäudehüllen von Neubauten und Modernisierungsobjekten erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen. Die Informationsschrift des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. beschreibt das richtige Lüften. Bild: FGK<br />
Dichte Gebäudehüllen von Neubauten und Modernisierungsobjekten erfordern zusätzliche Lüftungsmaßnahmen. Die Informationsschrift des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. beschreibt das richtige Lüften. Bild: FGK
Außerdem hat die Lüftung die Aufgabe, Schad- und Geruchsstoffe aus den Innenräumen abzutransportieren. Als ausreichend gilt ein Luftwechsel nach der bauaufsichtlich eingeführten, also verpflichtend einzuhaltenden Norm DIN 4108-2 dann, wenn das Luftvolumen eines Raums innerhalb von zwei Stunden mindestens einmal komplett ausgetauscht wird. Dies ist bei alten, unsanierten Gebäuden üblicherweise ohne besonderen technischen Aufwand gegeben, da die Gebäudehülle durch Fenster- und Türfugen so große Undichtigkeiten aufweist, dass der erforderliche Luftwechsel gewährleistet ist. Bei sanierten Altbauten bzw. Neubauten, die den Bestimmungen der EnEV entsprechen und somit eine dichte Bauweise aufweisen, findet dagegen nur ein unzureichender Luftwechsel statt. Welche technischen Maßnahmen geeignet sind, auch in diesem Fall einen ausreichenden Luftwechsel zu gewährleisten, das beschreibt der STATUS-REPORT 30 Richtiges Lüften in Haus und Wohnung , den der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) jetzt herausgegeben hat. Zudem geht die neue Publikation auch auf rechtliche Aspekte sowohl aus Mieter- als auch Vermietersicht ein.

Die DIN 1946-6 schreibt vor, dass bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes oder einer wesentlichen Änderung eines bestehenden Gebäudes etwa wenn Teile der Gebäudehülle erneuert oder mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Ergibt sich aus diesem Lüftungskonzept die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen, stehen zur Umsetzung prinzipiell freie Lüftungssysteme sowie ventilatorgestützte Lüftungssysteme zur Verfügung. Zur freien Lüftung zählen die Querlüftung und die Schachtlüftung, zu den ventilatorgestützten Technologien Einzelraum- bzw. Fensterbrüstungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, Zentralsysteme für Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, Zentralsysteme für Abluft mit Wärmerückgewinnung und Wärmepumpe sowie dezentrale bzw. zentrale Abluftanlagen mit Zuluftelementen ohne Wärmerückgewinnung.

Der neue STATUS-REPORT 30 Richtiges Lüften in Haus und Wohnung kann beim Fachverband Gebäude-Klima e. V., Danziger Straße 20, 74321 Bietigheim-Bissingen, Fax: (0 71 42) 78 88 99 19, E-Mail: info@fgk.de, (in Einzelexemplaren kostenlos) angefordert werden.

Außerdem ist die Publikation hier im Internet kostenfrei als PDF-Download erhältlich.
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