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News vom 17.11.2011

BFW: Bundesregierung stellt mit Verzögerungstaktik bei steuerlicher Förderung energetischer Sanierung eigene Ziele in Frage

Die von der Immobilienwirtschaft mit Spannung erwartete Einigung über den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsarbeiten im gestrigen Vermittlungsausschuss kam wieder nicht zustande, da die Beratungen auf den 22. November 2011 verschoben wurden. Es scheint, dass die Bundesregierung in Bezug auf dieses von der Immobilienwirtschaft nachdrücklich geforderte Gesetz eine Verzögerungstaktik betreibt, die die Ernsthaftigkeit ihrer eigenen Energieeinsparziele in Frage stellt.

Laut BFW wird die Bundesregierung mit ihrer Hinhaltetaktik und fehlenden steuerlichen Anreizen die geplante Energiewende bis 2050 nicht schaffen.
Laut BFW wird die Bundesregierung mit ihrer Hinhaltetaktik und fehlenden steuerlichen Anreizen die geplante Energiewende bis 2050 nicht schaffen.
Auf dem Berliner Steuerforum des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen am 08.11.2011 zeigte sich erneut, wie entscheidend eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungen für das Erreichen der von der Bundesregierung angestrebten Sanierungsquote von zwei Prozent ist. Denn neben der Einschränkung durch den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, der es nach dem Neuerwerb einer Immobilie dem Eigentümer verwehrt, Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen – also auch für energetische Sanierungen – innerhalb von drei Jahren sofort geltend zu machen, werden diese auch durch die Erhebung der Grundsteuer gehemmt. „Werden beispielsweise Dämmung, Fenster und Heizungsanlagen verbessert oder gar ersetzt, führt dies zu einer Wohnwertverbesserung“, so Ira von Cölln, BFW-Bundesgeschäftsführerin. Mit der Begründung der Wertfortschreibung werde das zuständige Finanzamt die Grundsteuer für dieses Objekt erhöhen. „In einem aktuellen Fall betrug bei einem Mehrfamilienhaus mit 114 Wohneinheiten die Grundsteuer für 2009 noch 10.000 Euro. Nach der energetischen Sanierung wies der Grundsteuerbescheid für 2010 eine Grundsteuer von 18.000 Euro aus. Der Vermieter wurde also für seine Absicht, das Objekt energieeffizienter zu gestalten, mit der erheblichen Erhöhung der Grundsteuer bestraft“, so von Cölln weiter.

Da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, steigen die Mietnebenkosten an. Das Ziel, dass der Mieter durch energetische Sanierung Nebenkosten spart, wird durch die aktuelle Steuerrechtslage konterkariert.

„Mit ihrer Hinhaltetaktik und fehlenden steuerlichen Anreizen wird die Bundesregierung die geplante Energiewende bis 2050 nicht schaffen“, resümiert von Cölln. Der BFW fordere die Bundesregierung deshalb auf, am 22. November endlich Tacheles zu reden und zu tragbaren Ergebnissen zu kommen.
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