Anlässlich des am kommenden Montag stattfindenden Gesprächskreises der Unionsfraktion des Bundestags zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) verweist Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), auf die zentrale Bedeutung dieser Technologie: "Um die Nutzung dieser hocheffizienten, emissionsarmen Technologie voranzutreiben, sollten verbesserte Marktanreize gesetzt und Antragsverfahren entbürokratisiert werden. Wir begrüßen daher, dass die Politik entschlossen ist, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zu novellieren."
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck fordert die Nutzung der hocheffizienten, emissionsarmen KWK-Technologie voranzutreiben. Bild: VKU
Unabhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffs werden durch KWK allein in Deutschland Emissionen in einer Größenordnung von 41,7 bis 49,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Diese Zahlen ließen sich noch steigern. Derzeit behindern jedoch unzureichende politische Rahmenbedingungen den Ausbau und die Weiterentwicklung der Technologie. "Eine Erhöhung der Zuschläge wird sich ökonomisch wie ökologisch bezahlt machen", so Reck. Der VKU fordert daher eine moderate Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,5 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Strom.
KWK kann schnell und flexibel auf die Schwankungen bei der Wind- und Solarstromeinspeisung reagieren. Damit kommt ihr eine wichtige Funktion bei der Neuausrichtung der Versorgung auf erneuerbare Energien zu. Stromgeführte KWK-Anlagen in Verbindung mit thermischen Wärme- oder Kältespeichern sind eine kostengünstige Alternative zu Stromspeichern. Dazu Reck: "Diese Vorteilskombination besitzt keine andere Technologie. Angesichts der enormen Herausforderungen für die Netzstabilität, die die Energiewende mit sich bringt, können wir uns Hemmnisse bei der KWK nicht leisten." Der VKU drängt bei der Novellierung des KWK-G auf die Aufnahme von Investitionszuschüssen für Wärmespeicher.
Zudem spricht sich der Verband für eine Verbesserung der Wärmenetzförderung und eine Vereinfachung entsprechender Antragsverfahren aus. Rückmeldungen aus der Branche zeigen, dass die Anreize zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen nach dem derzeitigen KWK-G zu gering sind, um das gesetzgeberische Ziel eines verstärkten Ausbaus von Wärmenetzen zu erreichen.