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News vom 06.12.2011

Die Zeit läuft: Fristen für Kaminofen-Besitzer rücken langsam näher

Pünktlich zum Jahreswechsel treten vielfach Gesetze und Verordnungen in Kraft, um die man sich zuvor im Trubel der Festtage nicht weiter kümmern konnte. So wie die erste Frist, die sich aus der im März 2010 in Kraft getretenen 1.BImSchV ergibt – Ende 2013.

Stichtag für alle 15 Millionen Feuerstätten in Deutschland ist der 31. Dezember 2013 – Online-Datenbank hilft bei Nachweispflicht. Bild: HKI
Stichtag für alle 15 Millionen Feuerstätten in Deutschland ist der 31. Dezember 2013 – Online-Datenbank hilft bei Nachweispflicht. Bild: HKI
Es ist daher ratsam, schon jetzt mit seinem Schornsteinfeger in Kontakt zu treten, um ihm gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass die Feuerstätte den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht – oder rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Beispielsweise bereits heute über den Austausch des Altgerätes gegen ein neues Modell mit wesentlich niedrigeren Abgaswerten und einem höheren Wirkungsgrad nachdenken, schlägt der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. vor.

„Wir raten den Besitzern von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen, nicht bis zur letzten Minute zu warten“, so die Empfehlung von Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. „Derzeit sind in Deutschland rund 15 Millionen Feuerstätten in Betrieb – und jedes einzelne Gerät muss bis zum Stichtag vom Schornsteinfeger hinsichtlich ihrer Gesetzeskonformität bewertet worden sein. Wenn Ende 2013 alle Ofen-Betreiber gleichzeitig kommen, kann es eng werden.“

Umweltminister akzeptieren Datenbank-Eintrag als Nachweis


Um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, hat der HKI mit dem Aufbau einer Online-Datenbank begonnen, die allen Herstellern offen steht. Hier lassen sich unter der Adresse www.ratgeber-ofen.de für jedes gemeldete Modell bequem das Jahr der Typprüfung und die Abgaswerte recherchieren.

Dipl.-Ing. Frank Kienle: „Ein entsprechender Eintrag in unserer Online-Datenbank, aus dem hervorgeht, dass ein Ofen-Modell die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllt, kann als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gelten. Das wurde uns vom Bundesumweltministerium und den Umweltministerien der Länder mitgeteilt.“

Noch also ist Zeit genug, um zu handeln. Und in vielen Fällen kann die Online-Datenbank des HKI weiterhelfen. Betroffen von einer möglichen Stilllegung sind – ein Jahr nach der Meldefrist – zunächst ohnehin nur jene Geräte, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte. Sollten sie die Anforderungen aber nicht erfüllen, ist ein Jahr später, am Silvesterabend 2014, endgültig Schluss.
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