Oberste Geschossdecke oder Dachschräge muss bis Ende 2011 gedämmt sein. Energieeinsparverordnung EnEV verlangt Nachrüstung. Ausgenommen sind kleinere Häuser, die die Eigentümer schon länger selbst nutzen.
Der Termin rückt rasch näher: Bis 31. Dezember 2011 müssen bisher ungedämmte
oberste Geschossdecken unbeheizter Dachräume gedämmt werden.
Alternativ ist auch die Dämmung der Dachschrägen möglich. Festgelegt ist die
Pflicht in der 2009 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV). „Hausbesitzer
sollten von einem Energieberater prüfen lassen, ob bei ihnen Handlungsbedarf
besteht“, sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-
Württemberg. Nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude
mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem
1. Februar 2002 bezogen haben. Wer ein solches Haus zwischen dem 1. Februar
2002 und Ende 2009 erworben hat und darin wohnt, für den gilt der Stichtag
31. Dezember 2011. Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten, die 2010 oder
später gekauft wurden, haben ab Kaufdatum zwei Jahre Zeit für die Dämmung.
Informationen dazu gibt es beim Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000
12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.
Nach der Dämmung muss die Geschossdecke einen kleineren Wärmedurchgangskoeffizient
als 0,24 Watt pro Quadratmeter mal Kelvin aufweisen. Ungedämmt
sind bis zu zwei Watt üblich. „Existiert bereits eine alte Dämmung, gibt
sich der Gesetzgeber damit zufrieden“, weiß Hermann Dannecker vom Deutschen
Energieberater-Netzwerk (DEN). „Das gilt auch dann, wenn sie die aktuellen
Anforderungen der EnEV nicht erfüllt.“
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist unter den Maßnahmen einer
energetischen Gebäudesanierung eine der profitabelsten. Die Kosten liegen
zwischen 50 und 70 Euro pro Quadratmeter und sind damit vergleichsweise
gering. Die Investition hat sich nach wenigen Jahren ausgezahlt. „Pro Jahr
können Besitzer eines Eigenheims um die 600 Euro an Energiekosten einsparen“,
schätzt Dannecker.
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Energieeinsparverordnung EnEV im Oktober
2009 wurden die energetischen Anforderungen an Sanierungen um 20
bis 30 Prozent erhöht. Nachrüstregeln schreiben unabhängig von einer Sanierung
energetische Verbesserungsmaßnahmen vor.