In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude, wenn ein Heizungstausch ansteht. Was das für Altbaubesitzer genau bedeutet, erklärt jetzt eine Postkarte des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums.
Kurz und knapp wird auf der
Karte dargestellt, wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Wärme nach einer
Heizungserneuerung sein soll, welche Varianten zur Nutzung erneuerbarer
Energien das Gesetz zulässt und welche Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Postkarte ist kostenfrei und kann über das Beratungstelefon von Zukunft
Altbau 08000 12 33 33 bestellt oder unter www.zukunftaltbau.de, Rubrik Service/
Publikationen herunter geladen werden.
„Das Erneuerbare-Wärme Gesetz sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs
von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien
abgedeckt werden“, erklärt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Zur Wahl stehen
Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme
durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sind erneuerbare Energien
durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein
Nahwärmenetz ersetzbar.
Ab Mitte 2012 plant die Landesregierung eine Novelle des seit Januar 2010
auch für Altbauten geltenden Gesetzes. Im Gespräch ist ein erneuerbarer
Wärmeanteil von 15 anstatt zehn Prozent. Einzelheiten stehen derzeit jedoch
noch nicht fest.
Im Internet ist
hier die kurze und knappe Postkarten-Fassung des Gesetzes zu finden.