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News vom 02.02.2012

Energie-Einsparverordnung: Novellierung mit Augenmaß erforderlich

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband
der Deutschen Bauindustrie fordern mehr Flexibilität bei Bestandsgebäuden und keine weitere Verschärfung im Neubau.

Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands verharrt mit einer Modernisierungsquote von unter einem Prozent auf einem völlig unzureichenden Niveau.
Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands verharrt mit einer Modernisierungsquote von unter einem Prozent auf einem völlig unzureichenden Niveau.
„Wir unterstützen die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Leider hat aber die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ihre Ziele verfehlt. Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands verharrt mit einer Modernisierungsquote von unter einem Prozent auf einem völlig unzureichenden Niveau. Bei der jetzt anstehenden Novellierung müssen die starren Anforderungen der EnEV 2009 deutlich flexibler werden, um die zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erforderliche Sanierungsquote von drei Prozent bis 2050 zu erreichen.“ Dies erklärten Dr.- Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), und Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, am 30.01.2012 in Berlin.

Die EnEV berücksichtige nicht spezifischen Belange des einzelnen Bauwerks und stelle damit die Wirtschaftlichkeit und somit auch die Nachhaltigkeit vieler Maßnahmen im Gebäudebestand in Frage, kritisierten Loewenstein und Bauer. Die geforderten großen Dämmstoffdicken zögen aufwendige bauliche Details nach sich und führten zu Einbußen an gestalterischer Qualität. Die Anforderungen der EnEV 2009 an die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes könnten zudem nur durch Kombination zusätzlicher Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Installation aufwendiger haustechnischer Anlagen erfüllt werden.

Loewenstein weiter: „Vor dem Hintergrund des erzwungenen Umfangs der Maßnahmen verzichten viele Eigentümer bewohnter Gebäude gänzlich auf eine energetische Modernisierung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nach EnEV zwar möglich, jedoch sind hierbei noch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung einzelner Bauteile als bei einer Gesamtmaßnahme einzuhalten.“

Bauer ergänzend: „Für eine Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung und damit einer Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wäre eine nochmalige Anhebung der Anforderungen mit Sicherheit der falsche Weg. Vielmehr ist eine Flexibilisierung der Anforderungen an Bestandsgebäude notwendig, die auch eine schrittweise energetische Modernisierung erlaubt. Dem Klimaschutz ist nicht gedient, wenn die EnEV-Anforderungen weiterhin eine unzureichende Modernisierungsquote von unter einem Prozent bewirken, so dass im Jahr 2050 erst ein Drittel des Gebäudebestandes energetisch modernisiert sein würde.“

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordern zudem als notwendigen Impuls für die energetische Gebäudemodernisierung eine steuerliche Abschreibung analog der Denkmal-AfA, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verbessern. Die Anforderungen an neue Gebäude bedürfen nach Auffassung der beiden Verbände hingegen keiner Korrektur.

Hier müsse es weiterhin der Entscheidung des Bauherren und seiner Fachplaner vorbehalten bleiben, ob durch eine noch höhere Energieeffizienz eine insgesamt größere Nachhaltigkeit des Gebäudes erreicht werden könne. Da die Lebenszyklen haustechnischer Anlagen wesentlich kürzer als der Lebenszyklus der Gebäudehülle seien, sollte eine Novelle der EnEV 2009 den Nachweis bei der Gebäudeenergieeffizienz dahingehend modifizieren, dass die Energieeffizienz der Gebäudehülle unabhängig von der jeweiligen Haustechnik betrachtet werde.
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